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Gerichtsreportagen


Gruppenleiterin der JVA Tegel entging knapp einem Mordanschlag...


von Barbara Keller

Aus der JVA Tegel, 17.8.2009
Nur knapp soll eine Gruppenleiterin der Justizvollzugsanstalt Berlin Tegel, Europas größter Haftanstalt, in der letzten Woche einem Mordanschlag entgangen sein. Nach Angaben von Insassen der Haftanstalt habe der wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilte Torsten P . (33) am Dienstagmorgen vor einem Fahrstuhl der vierten Etage der Teilanstalt V auf die Bedienstete Frau R. gewartete, um sie mit einem spitzen Küchenmesser zu töten. Da sich ein Mitgefangener, dem P. seinen Plan offenbart hatte, jedoch rechtzeitig an Vollzugsbeamte gewandt hatte, wurde der Mordplan vereitelt.

Als die Gruppenleiterin die Teilanstalt betrat, wurde sie von Kollegen abgefangen, bevor sie den Fahrstuhl betreten und in die vierte Etage fahren konnte, wo P. bereits auf sie mit dem Messer wartete. Die Teilanstaltsleitung habe sie dann von dem Mordplan in Kenntnis gesetzt. Torsten P. sei wenig später von einem Beamten ebenfalls zur Teilanstaltsleitung geführt worden, wo er mehrere Stunden befragt wurde. Dabei soll er, nach Informationen von Justizvollzugsbeamten, die Tötungsabsicht eingeräumt und sie mit einer Hinhaltetaktik der Gruppenleiterin in seinen Haftangelegenheiten erklärt, womöglich gerechtfertigt haben.

So habe ihn die Bedienstete Frau R. mehrfach angelogen, was die Reihenfolge auf der Warteliste bezüglich der Vorführungen zum psychologischen Dienst der Haftanstalt betrifft, der P. wegen eines von ihm gestellten Antrages auf Hafterleichterungen begutachten sollte. Während die Gruppenleiterin ihm ständig mitgeteilt habe, er sei der nächste auf der Warteliste, habe er festgestellt, dass andere Häftlinge permanent vorgezogen worden seien. Er sei daher davon ausgegangen, dass die Gruppenleiterin ihn nur anlüge und deswegen in Rage geraten.

Diese Erklärung schien der Teilanstaltsleitung offenbar zu genügen, um P. wieder ungeschoren auf seine Station in der vierten Etage zu lassen. Auch die Gruppenleiterin habe dort gegen 13:00 Uhr wieder ihren Dienst aufgenommen. Unmittelbar danach, soll es zu einem 1 - 2 Stunden andauernden Gespräch zwischen ihr und den P. gekommen sein, das zu keiner Klärung geführt haben soll. Zu diesem Zeitpunkt war P. noch im Besitz des Messers, was man der Gruppenleiterin wohl verschwiegen hatte.

Unter Gefangenen und Bediensteten ist dann der Eindruck entstanden, dass die Angelegenheit von der Teilanstaltsleitung vertuscht werden soll. Selbst das Messer, das P. zur Tatausführung verwenden wollte, wurde ihm unverständlicherweise zunächst belassen.

Als P. am Mittwoch, den 6. August 2008 auch gegenüber einem Bediensteten äußerte, dass er die Gruppenleiterin am Vortag habe töten wollen, konnte die Sache wohl nicht mehr unter den Teppich gekehrt werden. Mit der Gruppenleiterin wurde - wohl auch ihr eigener Wunsch - vereinbart, dass sie ein paar Tage Urlaub nimmt. P. konnte sich weiterhin frei bewegen. Allerdings soll noch ein Gespräch an diesem Tage mit einem Psychologen stattgefunden haben. Es wird bezweifelt, dass es dabei um die von P. gewünschte Vollzugslockerung ging. "Die kann er sich jetzt wohl abschminken", orakeln Gefangene und Bedienstete.

Als dann am Donnerstag, den 8. August 2008 ein weiterer Bediensteter angab, dass sich P. auch ihm gegenüber dahingehend geäußert hatte, sich in einer "ausweglosen Situation" zu befinden und diese "nur noch mit Gewalt gegen sich selbst und Bedienstete lösen" zu können, wurde er mit 18 Tagen Arrest (Bunker) belegt. Da P. Gefangenen gegenüber auch angekündigt hatte, "der Fotze den Kopf abzuschneiden und der Teilanstaltsleitung vor die Füße zu werfen", haben nun auch diese ihr Unverständnis bekundet und der Teilanstaltsleitung blieb nichts mehr anderes übrig, als die Arrestmaßnahme anzuordnen.

Die Häftlinge, die die Gruppenleiterin als freundliche und engagierte Bedienstete bezeichnen, verstehen nicht, warum sich die Teilanstaltsleitung zwei Tage Zeit ließ, um P. aus dem Verkehr zu ziehen, stattdessen zuließen, dass sich die Gruppenleiterin" für ein paar Tage in Urlaub" begibt. Selbst das Tatmesser wurde P. erst 26 Stunden nach der beabsichtigten Tatausführung weggenommen. Bei jedem anderen Gefangenen, so die Häftlinge, sei schneller reagiert und diese bereits unverzüglich auf die Sicherungsstation B-1 in der Teilanstalt III oder in die Haftanstalt Moabit verbracht worden.

Als ihnen gesagt wurde, dass P. nach 18 Tagen Arrest wieder auf die Station der Ta V zurückkehre, wandten sie sich mit einer Petition an den Petitionsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. Darin beklagen sie u. a., dass andere Gefangene wegen weitaus geringeren Verfehlungen in die Teilanstalt III, das Verwahrhaus, verlegt wurden (z. B. wegen Handy- oder Bargeldfund oder Alkohol- bzw. Drogenmissbrauch).

Dass ausgerechnet bei P. eine Ausnahme gemacht werden solle, wollen sie nicht hinnehmen. Die Inhaftierten haben Sorge, dass die Gruppenleiterin aufgrund des Vorfalls und der Gefahr, die weiterhin von P. ausgehen soll, nicht mehr in die JVA zurückkehren, wenigstens nicht mehr auf ihre Station in der Teilanstalt V.

Bereits mehrfach ist P. gewalttätig in der Haftanstalt Tegel in Erscheinung getreten. So hat er vor einigen Jahren während eines Besuches im Wohngruppenvollzug der Teilanstalt VE seinen eigenen Bruder wegen Meinungsverschiedenheiten zusammengeschlagen.

Er ist daraufhin in die Teilanstalt III - das so genannte 'Verwahrhaus' - verlegt worden. Er konnte sich jedoch in den Wohngruppenvollzug zurückklagen. Auch kam es zu Auffälligkeiten gegenüber einer anderen Vollzugsbeamtin, was dazu führte, dass die Anstaltsleitung Strafanzeige gegen ihn erstattet haben soll. Ein Ergebnis konnte bisher nicht in Erfahrung gebracht werden.

Im Jahre 1999 wurde P. wegen Mordes an einem türkischen Staatsangehörigen verurteilt. Mit einer so genannten Pumpgun schoss er dem Mann auch uns Gesicht, was er dem Gericht damit erklärte, seine eigene Mutter sollte den Getöteten nicht mehr wieder erkennen.

Ob die JVA jetzt Strafanzeige gegen P. erstatte hat, ist nicht bekannt. Der Bericht einer Boulevard-Zeitung, wonach die Gruppenleiterin ihrerseits Strafanzeige erstattet habe, weil ihre Vorgesetzten "angeblich untätig" geblieben sind, trifft nach Angaben der Gruppenleiterin nicht zu.

Warum eine solche Tat weder vom Opfer noch von der zur Fürsorge verpflichteten JVA Leitung zur Anzeige gebracht wird, bleibt völlig unverständlich. Dass sich die Teilanstaltsleitung zwei Tage Zeit ließ, um P. in den Arrest zu verbringen und ihm sogar noch ca. 26 Stunden das Messer (kein anstaltsübliches Schneidewerkzeug) beließ, wird von Gefangenen und Bediensteten scharf missbilligt und angeprangert. Sie werfen der Teilanstaltsleitung mindestens Strafvereitelung im Amt vor.

Seit Montag, den 11. August befindet sich die Gruppenleiterin nun wieder im Dienst. Am 09. August 2008 ging bei der Staatanwaltschaft beim Landgericht Berlin in dieser Sache die Strafanzeige eines Gefangenen ein.
Dem Vernehmen nach, soll, nun am Mittwoch den 13. August 2008, die Anstaltsleitung unter diesem Druck der Petition und Anzeige ebenfalls Strafanzeige erstatte haben. Wie sie sich damit herausreden wird, erst acht Tage nach der Tat und vier Tage nach der Anzeige des Gefangenen> die StA in Kenntnis gesetzt zu haben, bleibt ihr Geheimnis.

*StA = Staatsanwaltschaft

Lesen Sie auch:
"Knast in Angst" von Claudia Keikus (Berliner Kurier, 10.08.2008)



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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