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Gerichtsreportagen


Wenn der Vater mit der Tochter


von Barbara Keller

12.07.2009
Am 9. Juli 2009 wurde die Ex-Rotlichtgröße Dieter H. (64) wegen Zuhälterei, Körperverletzung durch Unterlassung und schweren Menschenhandels zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Dieter H. hatte seine leibliche, damals 14jährige Tochter Nora P.* anfang 2005 aus dem Heim geholt. Wenig später nahm er sie in Swingerclubs mit. Als Voyeur erfreute sich Dieter H. an den an ihr begangenen sadomasochistischen Sexualpraktiken und schickte sie auf den Strich.
berlinkriminell.de berichtete...

"Ihre Anklageschrift ist was für die Gebrüder Grimm!", hatte Dieter H. am 18. Juni 2009 nach umfänglichen Aussage seiner ehemaligen Geliebten Jutta B. (58) dem Staatsanwalt noch wütend entgegnet. Jutta B. ging in den 90ern drei Jahre für ihn anschaffen und reklamiert noch heute 2.000,00 DM offene Prostitutionserlöse bei Dieter H. Auch sie hatte von Swingerclub-Besuchen zu Dritt berichtet.

Jutta B. ist nicht die Einzige, die dem Ex-Rotlichtboss Dieter H. nach eingehender Bekanntschaft wenig geneigt ist. In einer von Ermittlern ausgewerteten SMS empfiehlt sie dem passionierten Fremdgänger und schillernden Delinquenten: " Du solltest auswandern." Tatsächlich ließen sich einige Geprellte des Angeklagten keinen Prozesstag entgehen und erwarteten mit Spannung das Urteil am 9. Juli 2009.

Sie wurden nicht enttäuscht. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Uwe Nötzel verurteilte die ehemalige Unterweltgröße zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Es gab dem Angeklagten darüber hinaus auf, seiner Tochter Schmerzensgeld und Schadensersatz von insgesamt 14.000,00 Euro zu zahlen.

Den Ermittlungen nach hatte sich Dieter H., der anfänglich vehement die Vaterschaft bestritt, im Frühjahr 2005 doch seiner nun 14jährigen Tochter angenommen. Nora P.* war zwölf Jahre bei ihrer als Prostituierte arbeitenden Mutter, dann zwei Jahre im Heim aufgewachsen.

Dieter H., der ebenfalls in einschlägigem Milieu und in Heimen großwurde, fand wohl nichts dabei, seine Tochter mit in Swingerclubs zu nehmen. Im Gegenteil, der Mann, der nach eigenen Aussagen "Probleme hat, sich aufzubauen", gefiel sich in der Rolle des Voyeurs. In Clubs mit den klingenden Namen "Frivoli", "Möchtegern", "Blue Heaven" und "Henrys Bar" beobachtete Vater Dieter H. von seinem Sessel aus, wie seine Tochter auch von mehreren Männern beschlafen und sadomasochistischen Praktiken ausgesetzt war.

Dabei war sich Dieter H. über die problematische psychische Verfasstheit seiner Tochter sehr wohl im Klaren. Gegenüber Dritten äußerte er, sie hätte den Körper einer 18Jährigen, aber den Geist einer Achtjährigen. Trotzdem oder gerade deswegen setzte er seine Tochter Nora P.*, die bereits psychiatrisch betreut worden war, unter Druck und stellte sie vor die Alternative: Wo gefällt es dir besser, bei deinem Vater oder in der Psychiatrie?

Schließlich ermunterte Dieter H. sie auch zur Prostitutionsausübung und machte sich der Zuhälterei schuldig, indem er einen Teil der Erlöse einstrich und dafür sorgte, dass ihr Profil im Internet online ging. Vielleicht waren Dieter H. und die minderjährige Nora P.*, die auch nebenbei für sich heimlich anschaffen ging, ein Team.

Spätestens im November 2007 aber war es damit vorbei. Nora P.* wird Opfer eines mysteriösen Unfalls. Als sie in Charlottenburg aus einem Auto steigt, fährt sie ein vorbeirasender Wagen an, verletzt sie schwer und flüchtet. Die schnöde Fahrerflucht wird ein Medienereignis. Noch aus dem Krankenhaus ruft Nora P.* einen ehemaligen Freier an und sie offenbart sich im Krankenhaus einer Sozialarbeiterin. Der Fall wird aktenkundig.

Bereits da muss das Verhältnis von Dieter H. und Nora P.* vollständig vergiftet gewesen sein. Denn Nora P.* belastet in über Wochen stattfindenden Vernehmungen bei der Polizei ihren Vater schwer. Und sie bezichtigt ihn darüber hinaus auch des Inzests.

Dieser Punkt wird später jedoch von der Anklage nicht aufrechterhalten werden können. Der psychiatrische Sachverständige Dr. Werner Platz erklärt am 18. Juni 2009: "Dieter H. ist ein Voyeur, ein typischer Fremdgänger." Pädophile Neigungen könne man bei dem Angeklagten aber nicht ausmachen. Und selbst dem Angeklagten nicht eben gut gesonnene Bekannte erklären: "Er ist ein Schweinehund. Aber das hat er nicht getan."

Vier Jahre wird der gesundheitlich angeschlagene Dieter H., der vor neun Monaten einen Schlaganfall erlitt, nun hinter Gittern verbringen müssen. Dass ihm ausgerechnet sein eigen Fleisch und Blut, Nora P.*, zum Verhängnis wird, macht die gewiefte Unterweltgröße offenbar fassungslos. Während der Verhandlung am 13. Juni 2009 bezeichnet er sie aufgebracht als "Monster".

Ob Nora P.* die ihr jetzt zustehenden 14.000,00 Euro je zufließen werden, bleibe dahingestellt. Schenkt man den Hinweisen ehemaliger Mitstreiter aus dem Dunstkreis des Verurteilten Glauben, dürfte der Millionär Dieter H. vom Juli 1989, heute bekennender Harzt IV - Empfänger, in Lichtenstein einiges auf der hohen Kante haben.

*Name von der Redaktion geändert


NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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