sitemap
Ukrainekrieg, was tun ... Kanzlei Hoenig
gitter
zur Startseite
Mitfahrgelegenheit, blablacar

berlinkriminell.de
Gerichtsreportagen


Falsche Freunde


von Barbara Keller

27.1.2001, 29. grosse Strafkammer, Moabiter Kriminalgericht
Vor neun Jahren tötete Mario E. (38) in einem Anfall blinder Wut seinen Lebenspartner Helmut W. (43). Der Mann, der ihn fürsorglich bemuttelte, liebend mit seiner Eifersucht beengte, ging dem gebürtigen Berliner auf die Nerven. Bei einem späten gemeinsamen Nachtmahl kommt es nach reichlichem Alkoholgenuss in einer Weddinger Wohnung zum Showdown, den Helmut W. nicht überlebt. Mario E. scheitert mit einem anschließenden Suizidversuch und sitzt vier Jahre und sechs Monate Haft wegen vorsätzlichen Rausches ab. Keine drei Jahre später kann Mario E., von einem Bekannten wegen Nichtigkeiten zur Rede gestellt, wiederholt im Rausch keine Nuance zwischen Schwarz und Weiß ausmachen und schafft blutige Tatsachen. Dieses Mal drohte Mario E. auch die Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung...

Der Angeklagte zu Beginn der Hauptverhandlung Mario E., Wunschkind eines Feinmechanikers und einer Verkäuferin, sagt: "Ich kenne eben die falschen Leute." Anders als sein Bruder, der es zu etwas gebracht hat und mit einer Akademikerin liiert ist. Offenbar ist Mario E., der erst mit 25 Jahren schaffte, flügge zu werden und auch dann erst einmal mit seinem Freund Peter zusammen und um die Häuser zog, auch das ewige Nesthäkchen.

Mario E. ist neun Jahre alt, als seine Mutter wegen einer chronischen Psychose in die Psychiatrie eingewiesen und seitdem dauerhaft betreut wird. Er beginnt 14-jährig eine Karriere an der Bierflasche. Seine weitere Sozialisation formt die Freizeit vor dem Tresen der Weddinger Kiezkneipen.

Geistige Höhenflüge sind ihm nicht gegeben. Mario E. arbeitet lieber mit den Händen und geht mit neun Klassen von der Schule. Aber er schafft auch die Malerlehre nicht, obwohl es ihm nicht an gutem Willen fehlt. Der große, teils gutmütige Mann ist leicht ablenkbar. Die falschen Freunde eben, sagt er.

Der väterliche Freund als Liebhaber

Als Mario E. mit seinem Kumpel Peter völlig verwahrlost aus der gemeinsamen Wohnung fliegt, findet er einen scheinbar sicheren Hafen bei Helmut W. Der 15 Jahre ältere, homosexuelle Frührenter hat gerade seinen Freund verloren. Mario E. entdeckt seine bisexuelle Seite und lebt eine teils glückliche Partnerschaft mit Helmut W., der sich auch um den leidigen Behördenkram seines verpeilten Freundes kümmert.

Aber Helmut W. ist selbst labil und guckt gern tiefer ins Glas. Außerdem ist er quälend eifersüchtig. Deshalb kommt es wiederholt zu Streitigkeiten, wenn Mario E. mal wieder mit seinen alten Saufkumpels unterwegs war. Bei einem späten Nachtmahl im Dezember 2000 sitzen beide gut angetrunken zu Hause vor ihren Tellern, als Helmut W. wieder die alte Leier von der Eifersucht bemüht. Zwischenzeitlich schläft Mario E. dabei auch ein, als schließlich eine wilde Wut in ihm auflodert. Mario E. ergreift das nächstbeste Küchenmesser und rammt es seinem Freund in den Brustkorb.

Helmut W. hat kaum noch Zeit zur Verwunderung. Das Messer durchbohrt die Herzwand. Er stirbt. Mario E. ist verzweifelt, versucht vergeblich, sich mit einem Stromschock in der Badewanne selbst das Leben zu nehmen. Schließlich ruft er resigniert die Polizei, kniet sich vor die eintreffenden Beamten und hält ihnen in Erwartung der Handfesseln die Hände entgegen.

Trinken ohne Sucht

Mario E. ist rückhaltlos geständig. Das Verfahren im Juli 2001 dauert ganze vier Tage und beginnt zunächst als Mordprozess. In der Urteilsbegründung räumt die für Recht erkennende Strafkammer eine verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten aufgrund des erheblichen Rausches ein. Erklärt aber auch: "Er stand nicht unter dem Zwang, Alkohol trinken zu müssen." Weder den Tatbestand des Mordes sieht die Strafkammer erfüllt noch hält sie eine Unterbringung von Mario E. in einer Entziehungsanstalt für nötig.

Der Angeklagte sitzt daraufhin die über ihn verhängten vier Jahre und sechs Monate vollständig ab und bleibt in Bezug auf seine Alkoholsucht untherapiert. Ihm gelingt es, drei Jahre nach Haftentlassung trocken zu bleiben, arbeitet als Maler und Lackierer für eine Leihfirma. Auch als er Ende 2008 arbeitslos wird, sucht er, solide zu bleiben.

Rückfall mit Schaden

Mario E. hält seine Wohnung in Schuss, spielt Playstation. Aber schließlich trifft er sich doch wieder mit seinen Kumpels und hängt tagsüber mit ihnen bei Bier herum. Wenn das Maß voll ist, geht er allerdings nach Hause. Er will keine Probleme und geht Streit aus dem Weg.

Auch am 12. August 2009 ist Mario E. wieder gut abgefüllt. Den Nachmittag hat er mit einer Bekannten an der Neuköllner Schillerpromenade verbracht und dabei wohl, wie jeden Tag, zehn große Bier getrunken. Er nimmt am Kiosk noch zwei Flaschen Bier und einen Yoghurt mit. Er will den Heimweg antreten, um zu Hause Fußball zu sehen. Doch dazu kommt es nicht.

Am Ausgang tritt ihm das spätere Opfer Daniel C. in den Weg. Daniel C. will ihn wegen einer vermeintlich üblen Nachrede um ein klärendes Gespräch bitten. Mario E. ist unwillig, schiebt Daniel C. beiseite. Ein Wort gibt das andere. Daniel C. insistiert wiederholt, als Mario E. plötzlich in rasender Wut eine Bierflasche aus dem Beutel holt, um es ihm über den Kopf zu schlagen.

Lass mich durch!

Daniel C. hat kaum Zeit, Blut, Glassplitter und das über ihn rinnende Bier zu realisieren. Denn Mario E., erzürnt darüber, dass eine der beiden Bierflaschen, die er soeben anschreiben lassen musste, kaputt ging, rammt ihm kurz darauf den abgebrochenen Flaschenhals in den Unterleib. Daniel C. taumelt rückwärts, stützt sich an ein parkendes Auto, sieht an sich herunter und die aus der Bauchwunde ausgetretenen Darmschlingen. Mario E. seinerseits, dem schlagartig klar wird, was er getan hat, lehnt wenige Meter entfernt an der Hauswand und versucht, sich die Pulsadern zu öffnen.

Wie durch ein Wunder bleiben innere Organe des Verletzten jedoch unversehrt. Daniel C. verlässt mit einigen versorgten Kopfverletzungen und der heilenden Wunde am Unterleib eine Woche nach der Notoperation schon wieder das Krankenhaus.

Mario E. dagegen muss sich ein viertel Jahr später erneut wegen versuchten Totschlags vor dem Berliner Landgericht verantworten. Auch dieses Mal sieht die Strafkammer einen reuigen, geständigen, ratlosen Angeklagten. Wieder benötigt das Gericht nur vier Tage zur Beweisaufnahme. Und wieder wird Mario E. von Rechtsanwalt Carsten Hoenig vertreten, der seinen Mandanten verloren glaubt, wenn nicht endlich therapeutisch gegen dessen Trunksucht vorgegangen wird.

Offen für gute Führung

Im Raum steht allerdings wegen der Schwere der Tat auch eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung. Das Sachverständigengutachten des forensischen Psychiaters Dr. med. Karl Kreutzberg, in diesem Sinn in Auftrag gegeben, macht dagegen deutlich, dass Mario E. weniger ein Delinquent mit krimineller Motivation, als eine labile, unter wohlmeinender Führung durchaus willige Person ist.

Am 27. Januar 2010 verurteilt die 29. große Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Angelika Dietrich den Angeklagten Mario E. wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Die Tat sei außerordentlich brutal und das Strafmaß deshalb in einem höheren Bereich anzusiedeln, heißt es in der Urteilsbegründung.

Allerdings sei Mario E. alkoholabhängig. "Wenn nichts gegen seine Alkoholsucht unternommen wird, wird es weiter zu schweren Straftaten kommen", erklärte Richterin Dietrich. Da Mario E. hierzu nicht allein in der Lage sei, ordnete die Strafkammer nach §64 StGB die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Hier wird Mario E. ab Februar 2010 zunächst zwei Jahre verbringen müssen.

Richterin Dietrich gab dem so Verurteilten mit auf den Weg: "Nehmen Sie die Chance an. Wie Dr. Kreutzberg sagte, sieht das ja gar nicht so schlecht aus." - Vielleicht trifft Mario E. zur Abwechslung jetzt einmal die richtigen Leute.


NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




gitter
Anzeige
Kanzlei Luft
in eigener Sache:
Barbara Keller, Sieht so eine Mörderin aus?
Kanzlei Hoenig Ukraine Krieg, was tun ...