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Gerichtsreportagen


Denk mal drüber nach!


von Uta Eisenhardt

Eine Mutter muss sich wegen Freiheitsberaubung verantworten: Denk mal drüber nach, hatte sie ihrer diebischen Tochter geraten und diese in der Wohnung eingesperrt. Die bockige 18-Jährige wollte aber nicht nachdenken und rief die Polizei.

Einträchtig laufen die beiden kleinen Frauen auf dem Gerichtsflur. Die eine mit Trippelschritten, die langen Haare blondiert, die prallen Hüften verpackt in einer knallengen Jeans. Die andere schlank, kurzhaarig, burschikos. 22 Jahre Altersunterschied trennen Mutter und Tochter Geyer*.

Die Mutter (41) muss sich vor den Richter setzen. Bevor die Verhandlung beginnt, flitzt ihre Tochter noch einmal zu ihr und flüstert ihr etwas ins Ohr. Vielleicht will sie versichern, dass sie wirklich die Aussage verweigern wird, was sie als Angehörige darf. Doch Menschen, die keine Verteidiger sind und dennoch mit Angeklagten flüstern, sehen Richter nicht gern.

Cordula Geyer soll ihre damals 18-jährige Tochter in der Wohnung eingeschlossen und - als diese die Wohnung verlassen wollte - am Arm festgehalten haben. Jessica erlitt Kratzwunden.

"Tja", sagt die Angeklagte unwillig: "Ich werde mich wohl mal dazu äußern." Die arbeitslose Verkäuferin registrierte an jenem Spätsommertag ein Loch auf Opas Konto: Jessica hatte zuvor die EC-Karte aus dem Portemonnaie ihrer Mutter entwendet. Weil die Tochter kein Unrechtsbewusstsein zeigte, sollte sie "in ihr Zimmer gehen und darüber nachdenken." Doch Jessica wollte keine Erklärung abgeben, sie wollte das Haus verlassen.

Cordula Geyer verschloss die Wohnungstür von innen. "Aber Jessicas Zimmer nicht, sie konnte sich frei in der Wohnung bewegen, ohne, dass ich sie angefasst habe", sagt die Angeklagte.

So unterschiedlich Mutter und Tochter auch aussehen, beide sind stur und uneinsichtig. Als die Polizei eintraf, die Jessica per Handy alarmiert hatte, rief Cordula Geyer den Beamten zu: "Alles Quatsch, Sie können wieder gehen!" Nicht einmal ihren Namen habe sie den Polizisten sagen wollen, sagt einer der Beamten vor Gericht. Durch die geöffnete Wohnungstür sah er die Mutter und ihre vier Kinder: In der hintersten Reihe und zurück geschubst von ihren drei jüngeren Geschwistern reckte sich Jessica und versuchte, die Aufmerksamkeit der Polizisten auf sich zu lenken. "Eines der Kinder wollte den Hund auf uns hetzen", sagt der Zeuge. Er habe seine Pistole ziehen müssen – "Wegen nichts!"

Sein Kollege, der selbst Kinder hat, wollte mit Jessica reden: "Eigentlich waren wir auf der Seite von Frau Geyer, aber sie hat uns keine Gelegenheit gelassen." Es habe sich ein heftiges Wortgefecht entsponnen, dann hätten die Beamten der Mutter Handschellen angelegt, um Jessica den Abzug zu ermöglichen. Als diese draußen im Hausflur ihre Schuhe anziehen wollte, schritt ihre inzwischen wieder entfesselte Mutter ein. Mit den Worten: "Die habe ich bezahlt!" schmiss Cordula Geyer die Treter in ihre Wohnung.

"Sind Sie der Meinung, alles richtig gemacht zu haben", fragt der Richter die Angeklagte. Sie habe falsch reagiert, antwortet die Befragte. Aber schließlich habe Jessica damals fast 500 Euro abgehoben. Für das Geld sei Cordula Geyer als Betreuerin ihres Vaters verantwortlich. Vier Monate herrschte Funkstille zwischen Mutter und Tochter. Weihnachten saßen sie wieder gemeinsam unter dem Tannenbaum.

Man könne eine 18-Jährige nicht dazu zwingen, in der Wohnung zu bleiben, sagt die Staatsanwältin und bezeichnet das Verhalten der Angeklagten als Selbstjustiz. 525 Euro Geldstrafe (35 Tagessätze) soll Cordula Geyer zahlen. Das sieht der Richter genauso. Sie hätte sich das Ganze sparen können, wenn sie gegenüber den Beamten nicht so seltsam aufgetreten wäre. Er empfiehlt: "Sie sollten Ihre Außenwirkung prüfen!"

Ob Cordula Geyer das Urteil annehmen wolle, fragt der Richter zum Schluss. Er erntet ein bockiges "Weeß ick nich".

* Namen geändert



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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