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Gerichtsreportagen


Tanz auf dem Vulkan


von Barbara Keller

Di., 25.05.2010, 40. gr.SK
Nichts als Selbstverteidigung, behauptete Ulrich T. im Oktober 2008 vor dem Amtsgericht Tiergarten, sei seine Drohung mit heiklen Interna der FONDSplus gegen einen Vorstand des Unternehmens gewesen. Sein ehemaliger Arbeitgeber, der ihn nach Ablauf der Probezeit ohne Angabe von Gründen im März 2007 entließ, habe ihn bis in die Privatsphäre hinein verfolgt und beruflich blockiert. Da habe er handeln müssen. Nachdem Ulrich T. zunächst freigesprochen, dann doch verurteilt wurde, steht inzwischen auch eine Verurteilung wegen versuchten Menschenraubes sowie Anstiftung zum Mord erneut zur Debatte...
('berlinkriminell.de' berichtete)


Eine Kammer des Amtsgerichts Tiergarten, übrigens auch der Staatsanwalt, glaubte dem wegen Erpressung angeklagten 39-Jährigen und sprach Ulrich T. vor nunmehr zwei Jahren frei. In der Urteilsbegründung hieß es, es sei nicht auszuschließen, dass der Arbeitgeber den Angeklagten in eine Falle gelockt hatte. Ulrich T. drohte damals eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

In der Zwischenzeit hat sich das Blatt entschieden gegen Ulrich T. gewendet. Im vergangenen Juni verurteilte ihn die 25. große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Ralph Ehestädt nicht nur wegen versuchter Erpressung, sondern darüber hinaus auch wegen versuchten Menschenraubs und Anstiftung zum Mord zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahre und sechs Monaten.

Einen Wagen zurückgeben

Laut Anklage hatte Ulrich T., durch den Freispruch offenbar übermütig geworden, das Unternehmen weiter bedrängt. Mit Telefonaten, Emails, die er teils mit eigenem Namen, teils mit dem Alias 'Alois Ziergiebel' zeichnete. Dabei forderte Ulrich T. 'Nasenwasser' vom 'großen Zampano', wie er sich ausdrückte, in Höhe von zuletzt sechs Millionen Euro. Als Gegenforderung bot er sein Schweigen über Geschäftspraktiken, die seiner Ansicht nach nicht nur das Finanzamt interessieren dürften.

Der in der Ehre gekränkte Diplomwirt, dem der psychiatrische Gutachter Christian Winterhalter eine 'auffällige narzistische Persönlichkeitsstörung' attestierte, soll jedoch auch den Tod eines der damaligen Vorstände beschlossen und in Auftrag gegeben haben. Sein Hass, den der Angeklagte gegen Reiner Sch. (49) hegte, speiste sich aus dem kurzen, unerfreulichen Kündigungsgespräch. Bei dieser Gelegenheit soll ihm der eloquente Vorstandschef, der ihn eigentlich nur von Flurgesprächen kannte, jede Erklärung zur Entlassung versagt und stattdessen mitgeteilt haben: "Einen Wagen kann man ja auch zurückgeben, wenn er einem nicht gefällt."

Ulli krank

Im "Mo" am Kurfürstendamm lernt Ulrich T. nach seinem Rausschmiss bei der FONSplus Andreas D. (51) bei einem Glas Bier kennen. Beide teilen die Freundschaft mit Gastwirt Peter St., der die meiste Zeit des Jahres auf den Kapverdischen Inseln zubringt. Die schöne Insel im Nordatlantik ist natürlich Gesprächsthema des Abends. Aber auch die schillernde Vergangenheit von Andreas D., der sein delinquientes Vorleben in einem Buch mit dem Titel "Halbzeit 3: Tanz auf dem Vulkan" niedergelegt hat. Bei einiger Bierseligkeit lässt Ulrich T. seiner Wut über seinen ehemaligen Chef freien Lauf. Dass Andreas D. zwanzig Jahre seines Lebens hinter Gittern verbrachte und einen Mord auf dem Kerbholz hat, soll Ulrich T. auf die fatale Idee gebracht haben, seinen Widersacher nicht nur um einige Millionen zu erleichtern, sondern gleich auch zu beseitigen.

So bezeugt es der Hauptbelastungszeuge Andreas D., der im Januar 2009 nur zum Schein auf den Mordauftrag eingeht. Danach soll Ulrich T. ihm für zuletzt 500.000,- Euro den Auftrag erteilt haben, Reiner Sch. zu entführen und zu töten. In einer verwaisten Lagerhalle in Treptow sollte das Opfer von Andreas D. so lange festgehalten werden, bis sich der heute Angeklagte mit den sechs Millionen abgesetzt und in Sicherheit gebracht hätte. In Luxemburg würde Andreas D. dann den Lohn für seine Bluttat erhalten.

Andreas D. hielt den Plan zwar für Hollywood reif, aber undurchführbar und speicherte die Telefonnummer seines neuen Bekannten unter 'Ulli krank' ab. Als ihm jedoch klar wurde, dass Andreas D. es ernst meint, geht er auf Anraten von Bekannten zu einem Anwalt, dann zur Polizei.

Gesellig aus Einsamkeit

Der angeklagte Ulrich T. war nach seiner Verurteilung im Juli 2009 mit seiner Revision erfolgreich. Anfang dieses Jahres hob der Bundesgerichtshof das Urteil des Berliner Landgerichts in Hinblick auf die versuchte Entführung und die Anstiftung zum Mord auf. Die Aussage des Kronzeugen, er hätte das Mordopfer in einem Lagerhaus in Treptow festhalten und erst ein paar Wochen später töten sollen, kam dem Bundesgerichtshof seltsam und wenig schlüssig vor.

Am 25. Mai 2010, zu Beginn der neuen Hauptverhandlung, wurde Andreas D. dann auch einer hochnotpeinlichen Befragung unterzogen. Der sichtlich nervöse Zeuge war in Begleitung einer Justizvollzugsbeamtin erschienen, die er als Vertrauensperson noch aus seinen Zeiten als Häftling kannte. Aus 'Einsamkeit' habe er sich, so sagte er aus, in die Bekanntschaft mit Ulrich T. ziehen lassen und dem Entführungsplan lange Zeit keinen Glauben geschenkt.

Der sportliche Zeuge mit den weißen Stoppelhaaren und der grünen Wetterjacke, dem offensichtlich wenig Vorteil aus seiner Anzeige bei der Polizei erwächst, wirkte unsicher und gehetzt. Er ließ einiges an Detailkenntnis und Erinnerung zu wünschen übrig. Entnervt erklärt er schließlich: "Warum sollte ich mir über den komischen Plan des T. Gedanken machen? Ich wollte ihn ja nicht ausführen."

Freispruch erwartet

Ulrich T. hat sich bislang zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Sein Rechtsanwalt Bilinc Isparta jedoch ist zuversichtlich. Er erklärte: "Es wird auf einen Freispruch hinauslaufen."

Am Freitag, 28. Mai 2010, 9:30, Saal 704 wird das Verfahren mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt. Es sollen Bekannte des Hauptbelastungszeugen und gegebenenfalls Rechtsanwalt König gehört werden, denen er sich, ratlos über seine Rolle als potentieller Auftragnehmer eines Mordes, anvertraute.

Das Urteil vom 24.06.2010...



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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