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Gerichtsreportagen


So, das war's dann!


von Barbara Keller

Mi., 23.06.2010
Bei einer den Tatverdacht bestätigenden Ermittlungslage kommt eine Staatsanwaltschaft nicht umhin, Klage zu erheben. Dem Verdacht auf körperliche Misshandlung und Nötigung gegen Schutzbefohlene nachzugehen, versteht sich zudem von selbst. Auch wenn sich später, wie im vorliegenden Fall, das Ganze als Sturm im Wasserglas entpuppt.

Seit einem Jahr haben sich die Schwestern Helen F. (24) und Celine F. (17) nicht mehr gesehen. Seit der Sache im Mai 2009. Jetzt warten sie auf dem Flur des Amtsgerichts Tiergarten auf den Aufruf der Sache und den Beginn der Hauptverhandlung. Beide junge Frauen sind in Begleitung ihrer Liebsten erschienen. Sie halten Abstand, als wären sie Fremde und sind aufgesetzt fröhlich.

Helen F., die zum Zeitpunkt der 'mutmaßlichen Tat' die Vormundschaft über ihre jüngere Schwester besaß, ist angeklagt, Celine F. körperlich misshandelt und genötigt zu haben. Celine F., die derzeit eine Ausbildung zur Hotelfachfrau macht, sagt erhobenen Hauptes trotzig: "Ich möchte, dass meine Schwester bestraft wird." Die im Mai 2009 23jährige zahnmedizinische Fachangestellte hätte sie, ihre minderjährige Schwester, aus der gemeinsamen Wohnung geschmissen.

Zu dem Tathergang gibt sie an, seit November 2008 mit ihrer Schwester eine Wohnung in Berlin Mitte bewohnt zu haben. Helen F., die die Vormundschaft über sie inne hatte, soll verabredungswidrig und wiederholt ihren Freund über Nacht beherbergt haben. Celine F. mochte ihn nicht und machte daraus auch keinen Hehl. Dass ihre Schwester mit ihm zusammen ist, sei 'reine Torschlusspanik'.

Nach einigen weniger elegant ausgetragenen Diskrepanzen kommt es im Mai 2009 zum Show Down, als Helen F. im Zimmer ihrer Schwester den Drucker benutzen will und ihren Freund als Helfer dabei hat. Ein Wort gab das andere. Opfer Celine F. springt wie von der Tanrantel gestochen aus dem Bett, fasst den jungen Mann an die Schulter und zischt: "Verpiss dich!" Es kommt zu Handgreiflichkeiten. Und als Schwester Helen F. sie daraufhin um die Schlüssel bittet, schließlich versucht, sie ihr aus der Hand zu winden, kommt es zu den vorgeblichen Kratzern und blauen Flecken, die später in Form einer schwesterlichen Anzeige strafrechtliche Relevanz bekommen.

Die Angeklagte, Helen F., verteidigt sich: "Das stimmt nicht. Das hat sich so nicht ereignet." Nach dem Tod ihrer Mutter im September 2007 hätte sie sich um die Vormundschaft über ihre damals im Heim befindliche Schwester gekümmert. Helen F. befand sich da noch in der Ausbildung und musste einen psychologischen Nachweis erbringen, dass sie in der Lage sei, sich um ihre Schwester zu kümmern.

Doch bereits vier Monate später ist Helen F. mit der Erziehung ihrer Schwester, die sie als Autorität nicht akzeptiert, völlig überfordert. Celine F. soll heimlich ihr Sparschwein geplündert und die Schule geschwänzt haben. "Sie hatte einen falschen Freundeskreis", erklärt die Angeklagte. Seitdem kam ich mit ihr nicht mehr zurecht."

Helen F. bestätigt die Rangelei um den Haustürschlüssel im Mai besagten Tages. Ihr sei es jedoch um den Müllschlüssel gegangen, von es nur einen gab. Am Ende der Auseinandersetzung habe auch sie, Helen F., Blessuren davongetragen. Sie sagt: "Ich habe das aber nicht dokumentiert. Ich habe ja nicht gedacht, dass es hierzu kommt."

Das Gehörte reicht Gericht als auch Staatsanwaltschaft. Nach einer kurzen Beratungspause erklärt der Staatsanwalt: "Der Vorwurf hat sich so nicht bestätigt. Was wirklich stattgefunden hat, lässt sich nicht mehr klären." Der Richter verkündet schließlich einen Freispuch für die Angeklagte 'auf Kosten der Landeskasse'.

In seiner Urteilbegründung führte der Richter aus: "Nimmt man allein die Aussagen von Celine F., bestätigt sich der Vorwurf der Anklage nicht." Es sei ein berechtigter Versuch gewesen, Helen F. die Vormundschaft zu übertragen. Doch sie sei selbst noch dabei gewesen 'ihre Sachen zu sortieren', während ihre Schwester 'in voller Pubertät stand'. Der Versuch sei offensichtlich schief gegangen.

In der Hoffnung, die Schwestern mögen irgendwann wieder miteinander sprechen können, schloss der vorsitzende Richter die Verhandlung und erklärte mit Blick auf die ungläubige Celine F.: "So, das war's dann."



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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