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Gerichtsreportagen


Mordswut auf Baumärkte


von Uta Eisenhardt

"Das hat einen längeren Weg", erklärt Karl Kreutzner* umständlich. "Vor fünf Jahren ist etwas passiert mit einem Baumarkt. Mein Bekannter hat einen Sturz für die Tür gekauft. Der war fehlerhaft und ist durchgebrochen." Wenn der weißbärtige, untersetzte Mann jetzt 'solche Dinge' sieht, dann dreht sich bei ihm alles um. Er sagt: "Auf diese Baumärkte habe ich eine Mordswut."

Solche Dinge, das sind abgelaufene, überlagerte Waren wie dieser gammlige Eimer mit Fliesenkleber, den er in einem Berliner Discount-Baumarkt fand. "Leute, die schlecht sehen, die kaufen das", empört sich der 61-Jährige, der aus einem der bayerischen Sulzbachs stammt. "Und wenn man sich beschwert, dann behaupten die: 'Das stimmt nicht, das gibt es bei uns nicht.' Ich weiß, ich hätte gehen und das dem Bauaufsichtsamt melden können, aber ich hab da ne Wut gekriegt." Die sei der Grund, warum der arbeitslose, gelernte Tankwart immer wieder Baumärkte betrog.

Die Mitarbeiterin des Baumarkt-Discounters, bei der Kreutzner im Dezember 2008 reklamierte, war sehr freundlich gewesen. Dennoch tischte er ihr schamlos eine Geschichte auf: Er habe vor kurzem einen Klebstoff in ihrem Hause gekauft. Als er damit seine Fliesen an der Wand befestigen wollte, seien diese wieder abgefallen. Er habe sich daraufhin das Haltbarkeitsdatum angeschaut und festgestellt, dies sei bereits überschritten. Leider habe er den Kaufbeleg schon weggeworfen, aber er würde sich nun einen Rechtsanwalt nehmen und gegen den Hersteller sowie den Vertreiber der Ware vorgehen.

Die freundliche Baumarkt-Mitarbeiterin nahm die Beschwerde ernst und zahlte dem untersetzten Mann mit der runden Brille 100 Euro aus. Sie war nicht die Erste, die auf den überzeugenden Serien-Betrüger hereinfiel. Doch einer der so angesprochenen Mitarbeiter überprüfte die Angaben des wütenden Kunden und stellte fest, der bemängelte Fliesenkleber war seit Monaten nicht mehr verkauft worden. Nun wurde ein Rundbrief aufgesetzt, der vor der Schadensersatzmasche warnte. Als Kreutzner wieder einmal als geprellter Kunde auftrat, sah er statt Geld oder einem Gutschein die Polizei, die ihn zur Vernehmung mitnahm.

Dort gestand er unumwunden, schon öfter Schadenersatz ergaunert zu haben, sogar bei EDEKA für angeblich vergammelte Cocktailshrimps. Die Ermittler befragten ihn auch zu dem Fall in dem Berliner Baumarkt. Den der gab der Beschuldigte sofort zu. Aus diesen Angaben zimmerten die Ermittler eine schmale Anklage mit nur einem Vorwurf. "Ich habe nichts verlangt, nicht gesagt, dass ich Geld haben will", rechtfertigt sich der Angeklagte vor Gericht. Scheinheilig erklärt er, nicht zu wissen, ob er der Polizei das Geld gegeben habe, das er bei dem Berliner Discounter ergaunert hatte. Wenn nicht, sei er selbstverständlich zur Rückzahlung bereit.

Diese Worte sind offenbar nicht die eines reumütigen Sünders. Wenn nichts zu leugnen ist, weiß der gerichtserfahrene Profi, hilft nur noch, den guten Willen zur Wiedergutmachung zu demonstrieren und ein Geständnis abzulegen: "Ich habe eine Dummheit gemacht", so formuliert deshalb Kreutzner vor Gericht. Es ist bereits die 30. Dummheit dieser Art in seinem Leben. Der Richter ist nicht gewillt, das mit 1963 beginnende Strafregister komplett zu verlesen. Er springt ins Jahr 2000: Seitdem wurde der Angeklagte von vier verschiedenen Amtsgerichten zu drei Freiheits- und einer Geldstrafe verurteilt - immer wieder wegen Betruges.

Der Angeklagte selbst begründet die kriminelle Karriere mit seiner Spielsucht, die er mit einer Therapie überwunden habe. Heute begleite er nur noch ab und zu einen Bekannten auf die Rennbahn.

"Wie geht es nun mit Ihnen weiter", will der Richter wissen. Er habe die Parkinsonsche Krankheit und müsse sich dringend um ärztliche Therapie kümmern, antwortet der Befragte. Die Diagnose habe er während seines Gefangenentransportes von Ulm nach Berlin erfahren: Weil der Richter nämlich Mitte Juli vergeblich auf den verreisten Angeklagten wartete, nahm man Kreutzner drei Wochen später an seinem Urlaubsort fest und "verschubte" ihn in fünf Stationen nach Berlin, wie man so eine Reise im Strafvollzug nennt.

"Und wenn Sie wieder in Baumärkte gehen", fragt der Richter. "Ich mach nichts mehr, ich bin geheilt", behauptet der Angeklagte. "Der Transport von Ulm nach Berlin war schlimmer als ein Jahr Haft. Kein Radio, nichts in der Zelle." Morgens habe er bereits sein Mittagessen erhalten, nachmittags das Abendessen. "Da dreht man durch."

Karl Kreutzner möchte keine Gefängnisstrafe erhalten: "Ich plädiere für eine Geldstrafe von 60 bis 90 Tagessätzen, die ich in monatlichen Raten von zehn Euro abzahlen werde." Die Staatsanwältin sieht das anders. Zwei Monate soll der Angeklagte ins Gefängnis. Er habe in seinem ganzen Leben immer wieder die gleichen Delikte begangen und noch nie eine Bewährung durchgestanden.

Der Richter hält dem Betrüger sein Geständnis, sein Alter und seine Gesundheit zu gute, doch habe er keine Hoffnung, dass dieser keine Straftaten mehr begeht. Er bestätigt die geforderten zwei Monate Haft und hebt den Haftbefehl auf. Der Verurteilte kann in Freiheit, das bedeutet 'haftverschont', auf die Ladung zum Haftantritt warten.

Kreutzner darf nun wählen, ob er noch einmal ins Gefängnis zurückkehren möchte, um dort stundenlang auf sein Geld und seine Sachen zu warten. Er könne auch gleich den Saal verlassen und dann ebenfalls stundenlang - aber in Freiheit - auf Geld und Sachen warten.

"Ich habe ja nicht eine müde Mark in der Tasche", überlegt Kreutzner. "Ich gehe trotzdem mal zu Fuß."

Gut, dass es in der näheren Umgebung des Kriminalgerichts keine Baumärkte und auch keine Supermärkte gibt, in denen man Cocktailshrimps reklamieren könnte.

* Name von der Redaktion geändert



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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