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aus dem moabiter kriminalgericht


Nicht mit dir und nicht ohne dich


von Barbara Keller

12. November 2004. Kriminalgericht Moabit. 22. Gr. Strafkammer.
Im Januar 2002 begann in der Berliner Diskothek "Sound" zwischen Wolfgang M. (52) und Gabi S. (41) eine jener zerstörerischen, quälenden Beziehungen, die ohne fremde Hilfe offenbar nicht mehr zu lösen war. Er: "Sie ging ständig in Swingerclubs." Sie: "Er mag Tiersex." Am 12. November 2004 steht Wolfgang M. vor dem Berliner Landgericht. Mit seinen Attacken gegen Gabi S., die sich ihm immer mehr entzog, ging er zu weit. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Körperverletzung, üble Nachrede, Beleidigung, Sachbeschädigung, Vergewaltigung etc. p. p.
(2. Prozesstermin)

"Ich kann nicht mit dir und nicht ohne dich", singt Chansonette Pe Werner auf ihrer CD "Herzkönigin". So kuschelig, wie sich das bei Pe Werner anhört, ging es bei Wolfgang M. und Gabi S. zwar nicht zu - aber ebenso inkonsequent. Und das von beiden Seiten. Während jedoch die Kosmetikerin Gabi S. an ihr Singleleben samt kleinem Schoßhund relativ zufrieden wieder anknüpft, setzt bei Wolfgang M. ein regelrechter Verfallsprozess ein.

Im September 2002 ergeht gegen Wolfgang M. eine einstweilige Verfügung, sich, unter Androhung einer empfindlichen Geld- oder Haftstrafe, Gabi S. nicht näher als auf zehn Metern Entfernung zu nähern. Gabi S., die ihren Freund wegen Gewalttätigkeiten mehrmals bei der Polizei anzeigt, wird noch mal weich und probiert mit ihm und der Oma eine gemeinsame Weihnachtsfeier. Der Versuch scheitert. Silvester 2002 verliert Wolfgang M. in einer spektakulären Auseinandersetzung mit dem Chef seinen Job als Zapfer beim "Deichgrafen". Das Sommerlokal am Spandauer Schifffahrtskanal im Wedding ist seine Hauskneipe. Er wohnt im selben Haus.

Im Januar 2002 ein Revival. Wolfgang M., der zu der Zeit als Bauhelfer arbeitet, nennt es "die schönste Zeit mit Gabi". Aber das sanfte Abendrot kündigt vermutlich nur das Ende dieser disharmonischen Beziehung an. Was sich am späten Nachmittag des 10. Februar 2003 in der Wohnung von Wolfgang M. ereignet, trennt die Beiden endgültig. Man trifft sich, um schriftlich das "Dein und Mein" zu fixieren. Gabi S. nennt, was passierte, Vergewaltigung, Nötigung, Beleidigung, Freiheitsberaubung. Eine Waffe, Gaspistole, ist im Spiel. Sie ruft die Polizei und erstattet Anzeige. Wolfgang M. sagt: "Alles Quatsch! Alles nur, weil ich nicht so wollte wie sie."

Wolfgang M. wird verhaftet. Kommt nach zwei Tagen wieder auf freien Fuß. Und: lässt sich gehen. Er bleibt ganz einfach im Bett liegen, Arbeit passé. Er trinkt bis zu vier Flaschen Wein am Tag. Schließlich wiegt er der baumlange Mann nur noch 56 kg. Not- und Sozialdienst schalten sich ein.

Seine letzte verbliebene Körperkraft verwendete Wolfgang M. dann offenbar für Hassattacken gegen Gabi S. Er soll ihr mehrmals die Reifen des Autos zerstochen, dasselbe mit roter Farbe beschmiert, mehr als einmal die Fensterscheiben ihres Kosmetiksalon zerschlagen haben. Er terrorisiert sie mit Telefonanrufen. Auf dem Anrufbeantworter hinterlässt er beleidigende Nachrichten mit niederer Wortwahl aus dem Lendenbereich. Auch: "Du bist tot, du Fotze!" Am Muttertag ruft er die 90jährige Oma seiner Freundin, Hildegard F., an: "Gabi ist tot!" – Zum Glück ist Gabi S. da gerade bei der nicht mehr ganz gesunden, alten Dame zu Besuch. Hildegard F.: "Mehr als 20 mal am Tag rief er an. Ich habe dann einfach nicht mehr abgenommen."

Vor Gericht leugnet Wolfgang M. alles. Die Sachbeschädigungen, die Vergewaltigung: "Es war so, wie es immer gewesen ist." Nur die Terroranrufe, da räumt er ein, sehr betrunken gewesen zu sein: "Kann sein." Zumindest erinnert er sich nicht mehr an sie. Seit acht Monaten sitzt Wolfgang M. in Untersuchungshaft. Er hält alles für ein abgekartetes Spiel von Gabi S.: "Ich weiß nicht, wofür ich hier bezahlen soll. Vielleicht weil ich ihr das gegeben habe, was Eltern und andere ihr nicht gaben." Das letzte Wort und Urteil hierzu wird voraussichtlich am 19. November, 9:00 (vermutlich Saal 220) gesprochen werden.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Wolfgang M.
Trotz einstweiliger Verfügung: Wolfgang M . terrorisierte seine Exfreundin. Angeklagt u. a. wegen Vergewaltihung.


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