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aus dem moabiter kriminalgericht


Seniorin tötete Ehemann im Streit


von Barbara Keller

18. Oktober 2005. Moabiter Kriminalgericht. 40. Große Strafkammer.
Fast fünfzig Jahre lebten sie zusammen. Der Busfahrer Heinz P. (72) und Rita P. (69), die den Löterinnenjob bei Telefunken aufgab, um ihre vier Kinder großzuziehen. Zuletzt, nachdem die drei Töchter und der Sohn aus dem Haus waren, wohnten sie mit zwei Katzen allein in ihrer Mietwohnung in der Weddinger Martin-Opitz-Straße an der Panke. Am Sechzehnten Oktober hätte Ehepaar P. Goldene Hochzeit gefeiert. Doch zu einer fröhlichen Familienparty kommt es nicht mehr. Am Donnerstag, dem 4. Juni 2005, gibt es Streit, weil Heinz P. wieder mal zu tief ins Glas guckt. Und statt eines einträchtigen Videoabends mit Kognak und Heinz Rühmann, muss sich Rita P. die Nacht mit Verhören um die Ohren schlagen, denn: Heinz P. ist in Folge ihres handgreiflichen Streits tot.
Das Urteil vom 26.10.05 Urteil!

Eigentlich war es ein Tag wie jeder andere. Um 10:00 morgens hatte Rita P. einen Termin beim Orthopäden wegen der Bandscheiben und Heinz P. bereits seinen mit Missbilligung quittierten ersten Schluck aus der Flasche genommen. Mittags gibt es 'Schnitzel ohne alles', dann eine kleine Siesta bis 14:00.

Ein Tag wie jeder andere

Heinz P., den seine Frau 'Papi' nennt und der sich angeblich weitere heimliche Schlucke genehmigt, geht noch einmal einkaufen. Rita P. fährt derweil auf dem Heimtrainer, wegen ihrer Rückenprobleme. Nach dem Kaffee, circa 16:30, schiebt sich das Seniorenpaar ein Videofilm mit Heinz Rühmann ein.

Rita P., die sich auf den gemeinsamen Videonachmittag freute, muss bereits jetzt enttäuscht feststellen: Papi wird wieder nicht bis zum Schluss durchhalten. Sein anhaltendes Nachgießen von Kognak quittiert sie mit giftigen Bemerkungen wie: "Siehste, jetzt können wir wieder kein Fernsehen, weil du zu betrunken bist um mitzukommen!" Schließlich hält Heinz P. die Stänkerei nicht mehr aus, zieht sich in die Küche zurück und kontert: "Ich lasse mich nicht mehr bevormunden!"

"Lass mich zufrieden, du altes Miststück!"

Bereits seit zwei Jahren streitet sich das Ehepaar wegen der ständigen Trinkerei von Heinz P. Ein ewiges Hamsterrad, aus dem der Ausstieg Not täte. Als Ehefrau Rita des lieben Friedens Willen hinterher geht: "Komm Papi, vertragen wir uns wieder!", geht er wütend auf sie los: "Lass mich zufrieden, du altes Miststück!"

Solche Töne will Rita P. von ihrem Mann nicht gekannt haben. Auch keine körperliche Gewalt - wenn ihr Heinz P. auch ab und an den Arm umdrehte. Deshalb versetzt sie 'Papis' plötzlich wütende Entschlossenheit in Angst und Schrecken. Sie greift zu dem Messerblock und presst die Faust mit der Klinge des Küchenmessers nach vorn fest an ihre Schulter: "Komm mir nicht zu nahe!"

"Das fängt an zu bluten, Papi!"

Doch Heinz P. wankt drohend auf sie zu, strauchelt, stürzt in das von seiner Ehefrau vorgehaltene Messer und fällt auf den Rücken. - So jedenfalls die Schilderung der seit dem 3. Juni 2005 inhaftierten Witwe Rita P. - Diese Version scheint auf die kleine fahrige, überfordert wirkende Frau zu passen. Auch dass sie das Ausmaß des Unglücks erst einmal verdrängt und bagatellisiert.

Für den tödlich verletzten Heinz P., der tonlos an die Decke starrt, zählt jetzt jede Sekunde. Aber die reinliche Hausfrau Rita P., die zu diesem Zeitpunkt vermutlich selbst 2 Promille im Blut hat, säubert erst einmal den Tatort mit einem Schwamm und verpasst ihrem Mann ein Pflaster: "Mach jetzt keinen Blödsinn mit mir, Papa." Als sie schließlich doch die Feuerwehr ruft, unterlässt sie, den Arzt auf die kräftig nach innen blutende Stichwunde hinzuweisen. Heinz P. liegt bereits im Sterben. Alle Reanimationsversuche kommen zu spät.

Seltsame Ungereimtheiten

Vier Monat später, am 18. Oktober 2005, muss sich Rita P. wegen 'Totschlags' vor Gericht verantworten. Die von ihr am Beginn des Verfahrens geschilderte Notwehrsituation klingt glaubhaft, dennoch hat sich das Gericht mit einigen Ungereimtheiten auseinanderzusetzen. So mit einer entscheidenden ersten Falschaussage der Angeklagten, Blutspritzern am falschen Ort und den verwirrenden Ausführungen des Gerichtsmediziners Dr. Sven Hartwig, der zwar erklärt: "Die Ausführungen der Angeklagten sind plausibel." Aber auch Zweifel streut über weitere an Heinz P. festgestellte Verletzungen, darunter fünf Kopfverletzungen, die ihm am ehesten am Boden liegend beigebracht worden sein können.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Vorsitzende Richterin Gabriele Strobel
Stellte die Szene im Gerichtssaal noch einmal nach: die Vorsitzende Richterin Gabriele Strobel.



Martin-Opitz-Straße
Das Mietshaus der Eheleute P. in der Martin-Opitz-Straße.

Klingelbrett Martin-Opitz-Straße

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