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Wie weit darf ich gehen?


von von Barbara Keller

35. gr. SK, 14.02.2011
Zehn Jahre Bankenverfahren, zehn Jahre 'Bankenskandal'. Das Landgericht Berlin hat gestern zwölf Berliner Bankmanager, darunter den ehemaligen Berliner CDU-Fraktionsvorsitzenden und Chef der BerlinHyp Klaus-Rüdiger Landowsky, vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Es ging um zwei der insgesamt 49 Fonds, die die Bankgesellschaft Berlin (BGB) zwischen den Jahren 1992 und 2000 auflegte. Die strittigen, aus den Jahren 1998/1999 stammenden, von einer Tochtergesellschaft der BGB aufgelegten Fonds, sollen, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, von den Angeklagten wider besseren Wissens um eine drohende Gefährdungslage aufgelegt worden und dadurch ein Mindestschaden von damals 116 Millionen Mark (59 Millionen Euro) entstanden sein.
berlinkriminell.de berichtete...

Als im Juli 2007 der Prozess gegen die Bankmanager der BGB begann, waren am Landgericht bereits einige Verfahren in Sachen 'Bankenkomplex' mit Verurteilungen zu Ende gegangen und rechtskräftig geworden. Erinnert sei an den Prozess vor der 26. Großen Strafkammer unter Vorsitz der inzwischen verstorbenen Richterin Dr. Karin Garz-Holzmann gegen die jetzt wieder angeklagten ehemaligen LBB-Vorstände Ulf-Wilhelm Decken, Jochem Zeelen und den LBB-Mitarbeiter Willi Burger im Jahre 2004 in Sachen 'Promifonds' (GEHAG-Fonds 12) wegen Untreue sowie das parallel geführte Verfahren wegen 'Bilanzfälschung'. Dabei erhielt Jochem Zeelen Geldstrafen von 52.800 Euro und 59.400 Euro, Ulf-Wilhelm Decken wurde zu 90.000 Euro verurteilt.

In einem weiteren Prozess, der im Winter 2006 begann, ging es um Steuerhinterziehung. In diesem Verfahren wurde der Berater einer Tochtergesellschaft der BGB, der geständige Dr. Christian Lauritzen, sowie der Notar Gerhard S., rechtskräftig verurteilt. Eine Bewährungsstrafe von elf Monaten sowie eine Geldstrafe von 200.000 Euro hieß es für Dr. Laurtzen, Notar Gerhard L. kam mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren davon.

Der mitangeklagte Dr. Manfred Schoeps ging erfolgreich in Revision. Ein ehemaliger Projektleiter, jetzt bei ihm beschäftigter Mann, hatte die Ahnungslosigkeit seines Chefs verbal bebildert mit: "Dr. Schoeps hat, solange ich ihn kenne, Vertragsverträge nicht gelesen. Er hasste es, sie zu lesen." Mitangeklagt war Ende 2006 übrigens auch Dr. Christian Neuling, einer der AUBIS-Chefs, der gegen eine zeitnahe Gewährung von Krediten dem BerlinHyp-Chef und Parteifreund Klaus-Rüdiger Landowsky eine Parteispende von 40.000 Mark 'bar auf die Hand' gegeben haben soll. Dr. Christian Neuling konnte trotz seiner umstrittenen Teilnahme am Berliner Marathon des selben Jahres ein Gutachten beibringen, das ihn als verhandlungsunfähig beschrieb.

In dem jetzt mit Freisprüchen beendeten Prozess ging es um zwei der so genannten 'Sorglosfonds' der Immobilien- und Baumanagement-Gesellschaft (IBG), einer Tochter der Berliner Bankgesellschaft. In der Anklage hieß es, den Zeichnern seien überhöhte Gewinne garantiert und die Risiken auf die Steuerzahler abgewälzt worden. Berlin musste deshalb mit einer Bürgschaft von über 21 Milliarden Euro einstehen.

Doch die Angeklagten wiesen in ihren Einlassungen den Vorwurf weit von sich. So hatte beispielsweise IBG Vorstand Mathias T. erklärt, der Bankrott der Bankgesellschaft sei allein dem Scheitern des dubiosen 'Greico-Deal' aus dem Jahr 2000/01 zuzurechnen. Alle Entscheidungsträger hätten verantwortlich und professionell gehandelt. Der Geschäftsführer der IBV, und Vorstand der IBG, Töchtergesellschaften der in insgesamt 600 Gesellschaften verzweigten Berliner Bankgesellschaft, hielt es für möglich, dass einer der beiden Fonds nach 25 Jahren Laufzeit durchaus hätte 250 Millionen Mark abwerfen können.

Doch es kam anders. Der Nachfolger des IBG Chefs Dr. Manfred Schoeps verkaufte im Jahr 2000 die lukrativen Beteiligungen der IBG und andere Bank-Engagements an eine dubiose Stiftung mit dem Namen Greico auf den Cayman-Inseln. Das durch die US-Investmentbank J. P. Morgan vermittelte Geschäft, sollte zwei Milliarden in die Kassen der Berliner Bankgesellschaft spülen und Verluste wettmachen, von denen die Angeklagten sagen, dass es sie eigentlich nicht gab. 600 Millionen seien aus unbekannter Quelle geflossen, dann jedoch der Deal von dem damaligen Finanzsenator Peter Kurth (CDU) rückgängig gemacht worden.

Aber von diesen Dingen soll hier nicht die Rede sein. Auch nicht von den als Strohmännern fungierenden Komplementären, die den Rubel am Rollen hielten und von dem mysteriösen Tod des EDV-Chefs der Immobiliengruppe AUBIS im Grunewald. Hier geht es um einen Freispruch und seine Begründung, an dessen Beginn die Vorsitzende Richterin Dr. Claudia Wolter erklärte: "Das heißt nicht, dass die Angeklagten immer richtig handelten. Das aber reicht zu einer Verurteilung nicht aus."

Moral und Ethik, Gefühle sind keine verhandelbaren Größen vor Gericht. Den Ausschlag zu dem Freispruch am 14. Februar 2011 gab der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Juni vergangenen Jahres, das die Urteile im ersten großen Bankenprozess vom 21. März 2007 für rechts- und verfassungswidrig erklärte. Bei dem Verfahren ging es, nach Ansicht der Staatsanwaltschaft, um ungerechtfertigte Kreditvergaben an relativ unvermögende Parteifreunde des Klaus-Rüdiger Landowsky, die späteren Chefs der Aubis-Unternehmensgruppe. Am Ende des mehr als anderthalb Jahre dauernden Verfahrens waren die ehemaligen Vorstände der BerlinHyp zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Urteil hob das Bundesverfassungsgericht jedoch mit dem Hinweis auf, es hätte nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden können, ob der Bank tatsächlich ein Schaden entstand.

Der Hinweis auf den nachzuweisenden, tatsächlich entstandenen Schaden musste auch auf das vorliegende Verfahren Anwendung finden. Die Vorsitzende Richterin des Berliner Landgerichts erklärte am 14. 2. 2011 in ihrer Urteilsbegründung, zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Tat sei ein Schaden nicht entstanden. Bis 1998 habe das Fondsgeschäft noch 'geboomt'. Das Modell sei auch von allen entscheidenden Kontrollinstanzen abgenickt, politisch gewollt, sogar 'transparent' gewesen. Eine Existenzgefährdung habe zum Zeitpunkt der Auflage der beiden Fonds nicht bestanden. Die Angeklagten hätten mit Blick auf das komplexe Unternehmen Bankgesellschaft darüber hinaus durchaus auch ein Defizitgeschäft in der Auflage der Fonds, als Teilgeschäft des Unternehmens, in Betracht ziehen können.

Richterin Dr. Wolter würdigt indessen auch die Besonderheiten des Geschäftsmodells der Berliner Bankgesellschaft, dessen kompliziertes Firmengeflecht, mit den bekannten Kompetenzüberschneidungen. Für diese einzigartige 'Fallgestaltung', so Richterin Wolter, gäbe es bislang kein Beispiel. Dies sei eben gerade 'kein klassischer Fall der schwarzen Kassen'. Die Richterin wünsche sich daher mehr Rechtssicherheit für die Entscheidung, "welches Verhalten noch nicht strafbar ist." Das Verfahren jetzt sei eine gute Gelegenheit für den Gesetzgeber, Klarheit zu schaffen.

Erleichterung bei den Prozessbeteiligten. "Das war's!" Schulterklopfen: "Na ja, denn!" Vor dem Gerichtssaal gibt Klaus-Rüdiger Landowsky Interviews mit seinen bekannten Statements. Als ein Fernsehjournalist ihn fragt, "Herr Landowsky, das war doch ein Freispruch zweiter Klasse?", geht Landowsky, ein feines Lächeln auf den Lippen, sofort aus dem Anzug. Diese Berichterstattung würde er schon kennen. Dann wettert Landowsky: "Sie können sich ja bei Herrn Grottian und dem vom ihm mitgebrachten Pöbel erkundigen!"

Während sich die so Angesprochenen darüber Gedanken machen, ob dies nun eine Beleidigung darstellt oder nicht, steht Rechtsanwalt Robert Unger (verteidigte Egon Krenz, Beschäftigte auf der Oranienburger Straße und in diesem Verfahren Klaus von der H.) auf dem Treppchen zum Saal 700 und nährt die Empörung eines Prozesszuschauers aus der Höhe herab mit Bemerkungen des Couleurs: "Sie haben ja keine Ahnung." - Auch ein Abgang.


Literatur zum Thema Untreue, § 266 StGB:


Foto 1 - Klaus-Rüdiger Landowsky in seinem letzten Wort: "Ich habe die Geschäfte stets unabhängig von Partei und Medien geführt. Berufspolitiker wollte ich nicht werden."
Foto 2 - Hofft auf klare Verhältnisse in Bezug auf den §266 StGB (Untreue): die Vorsitzende Richterin Dr. Claudia Wolter
Foto 3 - Professor Peter Grottian (Mitte) und Mitstreiter der Initiative Berliner Bankenskandal. Er erklärte: "Wenn eine Landesbank samt Sparkasse verkauft werden musste, der Verkaufserlös von 4,6 Milliarden Euro zur Deckung der "Risikoabschirmung" für die Bank mittlerweile aufgebraucht ist und das Land nach Angaben des Finanzsenators bis 2030 jährlich 120 Millionen Euro (also ca. 2 Milliarden Euro) allein für Mietgarantien ausgeben muss, dann ist dies ein immenser Schaden."


NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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