Garik R. kam am Tag des Urteils nach einer Untersuchungshaft von neun Monaten haftverschont mit Auflagen auf freien Fuß. Der aus Usbekistan gebürtige Psychologe war geständig, bedauerte zutiefst den Tod seiner Patienten und distanzierte sich zuletzt von der psycholytischen Methode wegen der ihr immanenten Gefährlichkeit.
Garik R., der mit seinen Patienten Nackt- und Drogensitzungen als 'Intensivsitzungen' praktizierte, Klienten auch für sich einspannte und arbeiten ließ und jede professionelle Distanz missen ließ, hatte am Tattag, dem 19. September 2009, selbst LSD zu sich genommen. Sein Verteidiger Ferdinand von Schirach bezeichnete die Verabreichung der Überdosen jedoch als einen 'schrecklichen Unfall'.
Wenig Verständnis für das Vorgehen seines Kollegen hatte im ersten Verfahren der als Gutachter berufene, forensische Psychiater Dr. med. Alexander Böhle. Der lediglich als Psychologe ausgebildete Garik R. habe, so Dr. Böhle, ohne hierzu qualifiziert zu sein, tiefenpsychologisch und mit einem 'ausgesprochen monotonen Diagnosespektrum' gearbeitet. Dass der Arzt Garik R. das Abstinenzgebot (pdf, 92,1 kb) nicht einhielt, private Nähe forcierte, sei 'kunstfehlerhaft' und entspräche nicht den ethischen Standards des Berufsstandes. Staatsanwalt Matthias Weitling bezeichnete den Angeklagten gar als 'examinierten Dealer', der in 'ideologischer Verkleidung gepaart mit krimineller Energie' tätig geworden sei.
Der Angeklagte ging mit Erfolg in Revision. Nun steht der 'Vorsatz' zur Tat in dem neu aufgerollten Verfahren zur Diskussion. Sollte alles nur ein 'bedauerlicher Unfall' gewesen sein, eignet sich das schreckliche Geschehen vom Herbst 2009 allenfalls noch als Amtsgerichtssache.
Seit dem 18. April 2011 sind jetzt noch einmal Patienten, Gutachter und Ermittler zu hören. Zum zweiten Mal verfolgen, neben vier ehemaligen Patienten des Angeklagten auch die Eltern des bei der Drogensitzung verstorbenen Marcel K. als Nebenkläger den Prozess.
Mit Urteil vom 10. Mai 2010 erging gegen Garik R. auch das Verbot, sich wieder als niedergelassener Arzt oder Psychotherapeut zu betätigen. Die Tatsache, dass Garik R. offenbar weiterhin konstant in Kontakt zu einigen seiner ehemaligen Patienten steht (darunter auch Zeugen des Prozesses), dass Erstgespräche nach dem 'bedauerlichen Unfall' bei Treffen in einer Sauna stattfanden und 'zufällig' die Freundin einer jungen Patientin jetzt bei dem Angeklagten wohnt, darf wohl mit gemischten Gefühlen zur Kenntnis genommen werden.