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Gerichtsreportagen


Soll ich noch mal anfangen...?


von von Barbara Keller

15. Juni 2011. 11. Gr. Strafkammer
Ein 61-jähriger, gehörloser Frührentner soll im Winter 2010, vier Tage vor Weihnachten, seine Gattin in der gemeinsamen Wohnung im Wedding eingesperrt, bedroht, geschlagen, missbraucht und vergewaltigt haben. Bernd L.-C. streitet die Tat ab und hüllt sich in Schweigen...
Beitrag vom 16.01.2012
Beitrag vom 26.01.2012
Beitrag vom 28.02.2012 mit Urteil vom 07.03.2012


Als Bernd L.-C. im Januar 1995 wegen Nötigung und Körperverletzung angeklagt ist, läuft im Moabiter Kriminalgericht gerade der Prozess gegen den Kaufhauserpresser Arno Funke alias 'Dagobert'. Bernd L.-C., der 1995 noch Bernd D. heißt, ist damals 45 Jahre alt. Ihm werden Tätlichkeiten gegen seine damalige Partnerin vorgeworfen. Das Amtsgericht verurteilt Bernd D. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren.

Spätestens sechs Jahre später ist Bernd D. mit Mireille L.-C. liiert, deren wohlgeformten Namen er bei der Heirat übernimmt. Aber auch diese Beziehung mündet in ein Ende mit Schrecken. Zuletzt wohnen beide, Bernd und Mireille L.-C., in der Limburger Straße (Wedding) in unmittelbarer Nähe zum Plötzensee und den Rehbergen.

Dort soll Bernd L.-C. im Dezember 2010 seine Frau grausam gedemütigt, vergewaltigt, bedroht und geschlagen haben. Laut Anklage schloss sich der Frührentner mit seiner Partnerin am Nachmittag des 20. Dezember 2010 in der gemeinsamen Wohnung ein und nahm den Schlüssel an sich. Bis zum frühen Morgen setzte der 61-jährige, so die Staatsanwaltschaft, Mireille L.-C. seinen sadistischen Gelüsten aus.

Mireille L.-C., so wird dem Angeklagten vorgeworfen, sollte den Boden lecken, ihren Mann mehrfach gegen ihren Willen befriedigen und wiederholt seinen Urin trinken. Sie soll mit Faustschlägen traktiert, mit einem Messer bedroht und geritzt worden sein und Bernd L.-C. soll wegen ihres tätlichen Widerstandes auch eine Zigarette auf ihrem Rücken ausgedrückt haben. Als Bernd L.-C. im Morgengrauen von ihr abließ und einschlief, rief Mireille L.-C. laut Anklage die Polizei.

Ein halbes Jahr später beginnt gegen Bernd L.-C. das Verfahren wegen Vergewaltigung und Freiheitsberaubung. Der Prozess, der einiges Publikum und die Presse mobilisiert hat, mutet skurril an. Bernd L.-C. hat ein Gutachten beigebracht, das bestätigt, dass er taub ist. Da er jedoch die Gebärdensprache nicht beherrscht, hat die Strafkammer gegenüber dem Richtertisch einen Videobildschirm aufbauen lassen.

Bernd L.-C. sitzt nun mit dem Rücken zum Gericht und liest auf dem Bildschirm die Mitschrift des Gesprochenen in großen Lettern mit, die ein Gerichtsschreiber mit flinken Fingern in die Tastatur tippt. Dennoch geht durch diese Prozedur das Verfahren nur schleppend voran.

Bernd L.-C. kann es offenbar nicht erwarten, dass er endlich das Wort bekommt. Als er den Eindruck hat, dran zu sein, sprudelt er deshalb los: "Außer dass ich unschuldig bin, möchte ich erst einmal nichts sagen." Vom Vorsitzenden Richter Seifert in die Schranken gewiesen, reagiert der Angeklagte wendiger als von einem Gehörlosen erwartet. Er wirft dem Richter einen Blick über die Schulter zu und erklärt gut gelaunt: "Soll ich noch einmal von vorn anfangen?"

Doch dass sich Bernd L.-C. zu den Tatvorwürfen äußert, wird von seinen Verteidigern, darunter Rechtsanwältin Ria Halbritter, derzeit auch gar nicht gewünscht. Sie sprechen sich zudem gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit während der Zeugenaussagen der Ehefrau ihres Mandanten aus. Doch das Gericht folgt dem Antrag der Nebenklage. Die Zuhörer haben kurz darauf den Saal zu verlassen.

Die Zeugenaussage des mutmaßlichen Opfers des Angeklagten wird, laut Hinweis des Vorsitzenden Richters, aufgrund des komplizierten Prozederes auch den 23. Juni 2011 in Anspruch nehmen. Danach wird die Öffentlichkeit dann wohl wieder zugelassen sein.

Weitere Termine bitte dem aktuellen Wochenplan entnehmen...



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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