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Gerichtsreportagen


Der Griff in die Hose


von von Barbara Keller

26.8..2011, Amtsgericht Tiergarten, Abt. 233
Der 25. Oktober vergangenen Jahres ist ein Sonntag, Schwulenparty im Club "Weekend" am Alexanderplatz. Um Drei Uhr morgens kommt es auf der Tanzfläche wegen der Beengtheit der Verhältnisse zu Unstimmigkeiten. Dabei soll, als Kollateralschaden, ein unbeteiligter Dritter eine Verletzung am Hoden davongetragen haben...


"Hier war ein Loch, da war ein Loch. Damit man den Hintern sieht. Das ist ja Sinn und Zweck", erklärt das Opfer dem Richter die Beschaffenheit seiner Jeans. Aber dem mutmaßlichen Angreifer, Peter F. (42), sei es in dieser Nacht nicht um seinen schönen Po und auch nicht um seine strammen Oberschenkel gegangen. Denn nach einer Diskrepanz über die Nutzung der Tanzfläche und einer kurzen Schubserei sei Peter F. auf ihn gefallen, habe nach seinem Geschlecht gegriffen, dieses nicht mehr losgelassen und zwei Minuten malträtiert.

"Hilfe, Hilfe, mein Sack ist abgerissen. Ich kann meine Eier sehen!" so kam Daniel B. mit blutiger Hose auf ihn zugelaufen, erinnert sich Silvio P. (24). Der Security-Mann hatte Peter F. auf die Beschwerden zweier Franzosen, die sich über dessen vermeintliche Zudringlichkeit beschwerten, bereits aus dem Club begleitet. Kurz darauf alarmiert ein anderer Mitarbeiter die Feuerwehr. Daniel B., der im Krankenhaus Friedrichshain genäht werden muss, erstattet Anzeige.

Ein Jahr später steht Peter F. wegen Körperverletzung vor Gericht. Er hat einem Strafbefehl widersprochen, fühlt sich unschuldig und erscheint in anwaltlicher Begleitung. Peter F. , wohnhaft Friedrichshain, bezieht als ehemaliger Tänzer eine schmale Invalidenrente. Er ist mittelgroß, schmächtig, trägt einen rotbraunen Wollpullover und eine Stoffhose mit Bügelfalten. Sein halblanges, schwarzes Haar hat er zu einem Zopf gebunden. Sein mutmaßliches Opfer, Daniel B., beschrieb ihn bei der Polizei so: "Er sieht aus wie ein Professor oder Maler."

Peter F. widerspricht der Anklage: "Das entspricht nicht den Tatsachen." Tatsächlich seien ihm die Franzosen unangenehm aufgefallen, weil einer der Beiden mit seinem Handy auf der überfüllten Tanzfläche herumstand und diese blockierte. Peter F. wollte witzig sein, als er an sie herantanzte und wiederholt demonstrativ auf das Handy schaute.

Das sei von den Franzosen wohl als Angriff gewertet worden. Es gab eine Schubserei. Einer hätte ihn in den Schwitzkasten genommen. Dann spürte er schon den Griff des Security-Dienstes am Kragen. "Mir war die ganze Angelegenheit peinlich", sagt Peter F., der seit mehr als acht Jahren Stammkunde in dem abgehobenen Club über den Dächern der City ist. Peter F. kann sich weder erklären, warum Daniel B. ihn beschuldigt, noch wie es zu der vier Zentimeter langen Wunde am Hoden des jungen Mannes kam. Peter F.: "Ich habe niemanden mit einer Verletzung wahrgenommen."

Auch Daniel B., ein jungenhafter Mann - Igelhaarschnitt, Dreitagebart - der die Franzosen gerade erst kennengelernt hatte und eigentlich unbeteiligt war, kann zur Motivation des angeblichen Angreifers nichts beitragen. Der Richter fragt ihn: "Sind Sie sicher, dass Peter F. Ihnen in die Hose gegriffen hat?" Daniel B. errötet, erklärt jedoch: "Ja. Hundert pro. Sicher." Er hätte nach dem Angriff auf seine Genitalien dessen blutige Finger gesehen und in diesem Moment realisiert, dass er verletzt sei.

"Haben Sie Folgeschäden", fragt der Richter Daniel B. Der erwidert: "Ja, ich hatte einen Monat keinen Sex." Wenn er das Hochhaus am Alexanderplatz sähe, in dem das Ganze passiert sei, dann sei er "psychisch angestrengt".

Nach weiteren zwei Zeugen, die wenig zur mutmaßlichen Tat beitragen können und einer Beratungspause die Plädoyers. "Tja, hohes Gericht", beginnt der Staatsanwalt, "die Ereignisse sind etwas ungewöhnlich". "Für mich steht fest", sagt er, "dass der Angeklagte stark angetrunken gewesen sein muss." Der Tatbestand sei "eigentlich" erfüllt. Er fordert eine Geldstrafe von 800 Euro. Der Anwalt des Angeklagten wünscht dagegen einen Freispruch. Der Nachweis, dass sein Mandant Daniel B. die Wunde zufügte, sei nicht erbracht.

Praktisch übergangslos verkündet darauf der Vorsitzende Richter das Urteil. Freispruch auf Kosten der Landeskasse. Gerade durch das Plädoyer des Staatsanwaltes sei bei ihm, der eigentlich verurteilen wollte, die "Gewissheit dahingebröselt". Ein Sturzunfall sei nicht auszuschließen. "Ich sehe Sie sehr verdächtig", wendet sich der Amtsrichter an den Angeklagten. Aber der bloße Verdacht reiche zu einer Verurteilung nicht aus. "Tja, schönen Tag noch", schließt der Richter die Sitzung, "und hoffentlich kein Wiedersehen bei mir."

Sollte die Staatsanwaltschaft, wie spontan erklärt, Berufung gegen das Urteil einlegen, wird es in dieser Sache innerhalb eines halben Jahres eine weitere Verhandlung geben.

*Namen von der Redaktion geändert



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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