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Gerichtsreportagen


Lebenslange Haft für eine monströse Tat


von von Barbara Keller

30.04.2011, 22. Große Strafkammer
Heute wurde gegen Birk D. (34) , der vor gut einem Jahr seinen 12-jährigen Sohn hinterrücks mit einem Hammer erschlug, das Urteil gesprochen. Lebenslange Haft lautete das Urteil einer Berliner Schwurgerichtskammer, die den berufslosen, aus Niedersachsen gebürtigen Mann des Mordes an seinem leiblichen Sohn für schuldig befand.
(berlinkriminell.de berichtete)

Als die Strafkammer den Saal betritt, richtet Birk D. sich auf. Unsicher stützt er sich mit der rechten Hand am Türrahmen ab, in der linken knetet er ein Birk D. erschlug seinen SohnTaschentuch. Als ihn der undurchdringliche Blick des Vorsitzenden Richters trifft, zittert sein Kopf unmerklich. Richter Peter Faust verkündet das Urteil: eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes. Haftfortdauer wegen drohender Fluchtgefahr.

Birk D. sinkt schwer auf seine Holzbank zurück und nimmt die Haltung ein, die er während aller Prozesstage einnahm. Er kauert sich, auf seine Ellenbogen gestützt, hinter der Ballustrade der Anklagebank zusammen. Den Blick auf den Boden gerichtet, mahlen seine Backenzähne unaufhörlich. Wie von plötzlicher Panik getroffen, presst er bisweilen die Augen zusammen, sein Kopf zittert unkontrolliert.

Birk D., das wissen wir heute, wuchs in desolaten Verhältnissen auf. Die nach außen intakte Lehrerfamilie, erlebte der aus Wolfenbüttel Gebürtige als 'Haus des Horrors', so sagt sein Verteidiger Thomas Schräder. Ein cholerischer, unberechenbarer Vater, der als Pädagoge arbeitete, terrorisierte die gesamte Familie mit Schlägen und perfidem Psychoterror.

Der Angeklagte funktioniert bis zu seinem Schulabschluss recht gut. Doch dann geht es nicht weiter. Er bleibt ohne Beruf, ohne Anstellung. Introvertiert, schamhaft, ängstlich sucht der schüchterne Mann Unterschlupf in Partnerschaften, aus denen drei Kinder hervorgehen. Mit zwei gescheiterten Beziehungen beginnt für den lebensuntüchtigen Mann der Abstieg in die Obdachlosigkeit, in die Welt des betreuten Wohnens.

Zuletzt lässt sich Birk D., dem das Jobcenter wegen nicht eingehaltener Auflagen die Leistungen streicht, von einem homosexuellen Mann aushalten. Nichtsdestotrotz hält Birk D. im April 2011 auf Initiative seines Sohnes Julien Kontakt zu seinen Kindern. Regelmäßig besuchen sie ihn an den Wochenenden. Und der Angeklagte gibt sich Mühe, ihnen etwas zu bieten.

Was genau Birk D. am 18. April 2011 trieb, seinen Sohn, der arglos am Computer Spiele spielte, während seine Schwester nebenan vor dem Fernseher saß, mit einem Hammer zu erschlagen, ist nicht geklärt. Birk D. sagt, er wollte sich und die Kinder töten. Er habe den Kindern ein Schicksal wie das seine ersparen wollen. Tatsächlich aber erschlug der Angeklagte lediglich seinen Sohn Julien und floh dann nach Düsseldorf.

Staatsanwalt Reinhard Albers mutmaßte in seinem Plädoyer: "Es kann sein, dass Birk D. seiner ehemaligen Partnerin das Familienglück nicht gönnte." Neid sei, laut Sachverständigem, ein hervorstechendes Merkmal des Angeklagten. Nachweisen könne man das mit der erforderlichen Notwendigkeit jedoch nicht. Auch die Vertreterin der Nebenklage, Rechtsanwältin Manuela Krahl-Rönisch sagt: "Die Erklärung der Motivation aus Neid hat viel für sich. Beweisen kann man sie nicht."

Die Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richter Peter Faust fischte weniger im Trüben. Sie schloss sich den Erkenntnissen des psychiatrischen Sachverständigen Dr. Alexander Böhle an, der Birk D. als 'aggressiv gehemmt' und 'extrem narzistisch' bezeichnet hatte. Richter Faust: "Wir haben gehört, was Birk D. gemacht, vielmehr auch, was er nicht (!) gemacht hat." Die Kammer bezweifelte den Suizidwillen des Angeklagten, der mit Selbstmord gedroht hätte, "wenn das Wetter schlecht war".

Den Kindern des Angeklagten wäre es, so Richter Faust in der Urteilsbegründung, gut gegangen. "Sie hatten eine eigene Familie.... Hätte Birk D. sich getötet, hätten die Kinder - vermutlich - glücklich weitergelebt", sagte der Vorsitzende Richter. Da der geständige Angeklagte weder in seiner Steuerungs- noch in seiner Einsichtsfähigkeit gehemmt war, trifft ihn nun die volle Härte der Schuld.

Birk D. hatte zuletzt erklärt: "Es tut mir so Leid." Er schien von Schuld, Scham und Schande förmlich erdrückt. Eine Träne suchte man in seinen Augen jedoch vergeblich. Verteidiger Thomas Schräder, der für Birk D. eine Verurteilung wegen Totschlags und eine zeitige Strafe beantragt hatte, wird für seinen Mandanten Revision einlegen. Er glaubt, dass die Schwurgerichtskammer sich zu wenig mit der Person des Angeklagten auseinandergesetzt hat.





NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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