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Gerichtsreportagen


Der kleine Unterschied


von Barbara Keller

Amtsgericht Tiergarten, Abt. 265, 13.07.2012
Weil ein Gegenstand, eine Sache wie ein DVB-T-Receiver, nicht als offene Forderung verstanden, folglich auch nicht gegengerechnet, werden kann, landete eine Differenz zwischen Wohnungseigentümer und Mieter als Unterschlagung vor dem Amtsgericht. Eigentlich eine Angelegenheit für das Zivilgericht. Für Sedat und Alina K.* vor allem eine existentielle Frage.

Sedat und Alina K.* wohnen seit mehreren Jahren in einer Wohnung des Stadtteils Moabit. Sedat K. arbeitet als gelernter Maler und Lackierer auf einer Baustelle im Trockenbau. Er bekommt jedoch wegen des geringen Entgelts Zuzahlungen vom Amt. Mit seiner ersten Frau hat der heute Angeklagte bereits mehrere Kinder. Sedat K. sagt: "Das sind fünf Stuck."

Vor kurzem wechselte der Eigentümer ihrer Wohnung. Der neue Besitzer Andreas P.* meldete Eigenbedarf an und betrieb den Rausschmiss offensiv. Das Paar musste raus, ob es nun wollte oder nicht. Andreas P. klopfte rein rechtlich alles ab, hielt sich juristisch sauber und nervte seine Mieter mit kleinen Unannehmlichkeiten.

Bei den K.'s kochten die Emotionen hoch. Nicht genug, dass sie jetzt die Wohnung in Zeiten rasant steigender Mieten wechseln müssen. Sie bekommen auf diese Weise auch diverse Probleme mit der Ausländerbehörde, Probleme mit den Ämtern.

"Er ist jeden Tag mit der Kündigung gekommen", klagt am 13. Juli 2012, ein Jahr nach der in Rede stehenden Unterschlagung, Sedat K. Der schlanke, mittelgroße, sportiv in Jeans und blau-weiß gestreiftem Shirt gekleidete Mittdreißiger, wirkt relativ ruhig, als er dem Richter erklärt: "Drei Monate hat er Staub gemacht." Und meint damit die kleinen Schönheitsreparaturen des Herrn P.

Bei der Wohnungsabnahme vor nun rund einem Jahr wollte Sedat K. das Protokoll nicht unterschreiben. Denn schließlich, so sagt Sedat K., hat er die aufgerechnete Duschbrause und den dazugehörigen Schlauch selbst gekauft. Bei dem vom Vermieter überlassenen DVB-T-Receiver hält sich Sedat K. sybillinisch bedeckt.

"Herr Richter, ich habe gesagt, wenn meine Frau zurück, bekommen Sie DVB-T wieder", sagt Sedat K. heute. Er wisse nicht, was seine Frau mit dem neuen Vermieter vereinbarte. "Ich habe gesagt, ich möchte keine Probleme", setzt er hinzu. Doch die Probleme waren schneller da, als gedacht. Denn bereits acht Tage nach dem bezeichneten Gespräch erstattet Andreas P. Anzeige bei der Polizei wegen Unterschlagung.

Der Amtsrichter fragt am 13. Juli 2012 Sedat K. verwirrt: "Jetzt verstehe ich nicht. Warum haben Sie den DVB-T-Receiver denn nicht zurückgegeben?" Der Angeklagte verliert sich in dürren Ausflüchten: Frau weg, Zettel nicht gefunden, von Vereinbarung nichts gewusst. Der Richter insistiert: "Hab ich immer noch nicht verstanden."

Erneut setzt Sedat K. zu kryptischen Erklärungen an. Der Vorsitzende Richter wendet sich an den Rechtsbeistand des Angeklagten: "Hab ich immer noch nicht verstanden. Können Sie das verstehen?" Doch der Rechtsanwalt des Angeklagten bläst als Antwort auch nur seine Backen auf. "Haben Sie den Receiver nun mitgenommen?" setzt der Richter gezielt seine finale Frage. "Ja", kommt es darauf in nichts erklärender Weise vom Angeklagten.

Der Auftritt des Widersachers des Angeklagten, eines schlanken Herren in seriös-gediegenem Schwarz-Weiß eines Bestatters, ist kurz. Der 46-Jährige sagt, Sedat K. habe erklärt, den DVB-T-Receiver nur 'aus Versehen' eingepackt zu haben. "Er wollte das Gerät zwei-drei Tage später zurückgeben", so der Zeuge. Weil das nicht geschah, erstattete er nach einer Woche Anzeige. Das klingt zielführend konsequent.

Das Gericht verurteilte Sedat K., der auf einige Phasen niedrigschwelliger strafrechtlicher Belastungen in seiner Vita zurückblickt, wegen Unterschlagung zu 50 Tagessätzen á 15 Euro. Vielleicht hätte der Angeklagte ja, so der Amtsrichter in der Urteilsbegründung, seine Mieter mindern können, eventuell hätte er auch Ansprüche an Herrn P. gehabt. Aber keinesfalls hätte er, wie geschehen, den Receiver gegen seine Forderungen einbehalten dürfen.

"Eine Verwarnung mit Strafvorbehalt wäre besser gewesen", schließt der Richter ab und setzt hinzu: "Ich hätte es besser gefunden, wenn Sie den Vermieter entschädigen." Die, wenn auch länger zurückliegenden, Vorbelastungen des Angeklagten sprächen jedoch dagegen.

Sedat K. nimmt noch einmal Anlauf: "Herr Richter, bitte noch eine Frage. Wann kommen die Eintragungen aus meinem Register?" Er erfährt: "Die werden getilgt, wenn Sie sich straffrei führen. Das war's!"

*Namen von der Redaktion geändert.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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