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Gerichtsreportagen


Eltern wegen Kindstötung angeklagt


von C. Rockenschuh

28.02.2014, Berliner Landgericht, 22. SK
Zwei Jahre nach dem Tod der zweijährigen Zoe St. aus Berlin Weißensee sind die Eltern des Kindes wegen Mordes und wegen Totschlags durch Unterlassen angeklagt.
Beitrag vom 5. März 2014
Beitrag vom 25. März 2014
Beitrag vom 11. Juli 2014 Urteil!

Die Prozesseröffnung gegen Melanie St. (27) und Matthieu K. (26) am 28. Februar 2014 fügt sich in die Mittagspause eines weiteren Verfahrens der 22.Großen Strafkammer. Während Frank S., der im Sommer 2013 mittels Schraubendreher Matthieu K. vor Prozessbeginneine Mitbewohnerin eines Spandauer Obdachlosenheims zu Tode gebracht haben soll, in die Verschnaufpause geht, kommt es in aller Kürze zur Anklageverlesung im Mordfall Zoe St.

Als die Fotografen und Kamerateams der Presse in den Prozesssaal strömen, ist von den Angeklagten zunächst nicht viel zu sehen. Melanie St. und auch Matthieu K. haben die Kapuzen ihrer schwarzen Jacken tief ins Gesicht gezogen. Er versteckt sich hinter einem roten Schnellhefter, sie kauert hinter dem Lenovo Laptop ihres Rechtsanwaltes, der sich mit einem weiteren Verteidiger schützend vor sie stellt.

Noch nachdem die zwei Schöffen vereidigt sind und das Verfahren begonnen hat, hält sich Matthieu K. wiederholt hektisch den Schnellhefter vor das Gesicht. Bis der Vorsitzende Richter Peter Faust die ängstlichen Bemühungen des Angeklagten mit einem klärenden Hinweis beendet.

Zum Vorschein kommen mit den Angeklagten zwei junge Gesichter, denen die Unfertigkeit ihres Charakters auf die Stirn geschrieben steht. Der arbeitslose Matthieu K. trägt einen Melanie St., die Mutter der getoeteten ZoeIgelhaarschnitt und eine Brille mit Metalleinfassung, die aus Hamburg gebürtige Hausfrau Melanie St. ihre dunkelblonden Haare kunstvoll zu einem Doppelzopf geflochten. Beide folgen reglos der Verlesung der Anklage.

Danach soll die gebürtige Hamburgerin Ende 2010 mit ihren drei Kindern zu Matthieu K. gezogen sein. Mit dem damals zweijährigen Lucas sowie den Zwillingen Zoe und Felix, beide noch im Säuglingsalter. Laut Anklage führte Matthieu K. die Kinder mit 'hartem Regiment'. Schläge sollen mit Billigung der Mutter an der Tagesordnung gewesen sein.

Gegenüber den Familienhelfern, dem Jugendamt, Ärzten und Mitarbeitern der Kita gaben die überforderten jungen Eltern ein Bild des perfekten Familienlebens und rechtfertigten offenbar erfolgreich die auftretenden Hämatome mit Spielverletzungen.

Am Sonnabend, den 28. Januar 2012, soll der Angeklagte am frühen Nachmittag die Kinder geduscht und sich über die kleine, damals zweijährige Zoe haltlos echauffiert haben. Er boxte das Kind brutal in den Bauch und verursachte damit einen Dünndarmriss.

Durch die Verletzung trat Kot in den Bauchraum der Zweijährigen aus und verursachte eine schmerzhafte Bauchfellentzündung. Die Eltern, so die Anklage, ignorierten jedoch die Klagen und Tränen des Kindes. Sie folgten auch der Aufforderung der Familienhelfer zwei Tage darauf nicht, Zoe, die sich wiederholt erbrach und einen sichtbar geblähten Bauch hatte, einem Arzt vorzustellen.

Drei Tage nach dem Gewaltausbruch des Stiefvaters verstarb Zoe. Ihre Mutter soll sich trotz des bedenklichen Zustandes ihres Kindes schlafen gelegt haben. Ihr Partner Matthieu K. beobachtetet den kritischen Zustand des durch ihn verletzten Kindes. Er alarmierte jedoch erst die Feuerwehr, als er Zoe tot in ihrem Bett fand. Dabei soll bis zuletzt eine Rettung der Zweijährigen bei fachkundiger Hilfe möglich gewesen sein.

Matthieu K., der möglicherweise am Sonnabend des 28. Januar 2012 auch dem Zwillingsbruder der Zoe aus Zorn den Arm brach sowie Letztere mit sichtbaren Folgen am Ohr zog, muss sich nun wegen Mordes vor Gericht verantworten.

Melanie St. ist bislang wegen Totschlags durch Unterlassen angeklagt. Gegen sie erging durch das Gericht heute die Belehrung, dass auch eine Verurteilung wegen Mordes in Betracht käme. Beide Angeklagte ließen sich zum Tatvorwurf zunächst nicht ein. Melanie St. stellte jedoch für den nächsten Prozesstag, am 5. März, ihre Einlassung in Aussicht. "Wir sind mit dem Programm für heute zu Ende", erklärte darauf Richter Peter Faust.

Die Zeugen des anderen Verfahrens, das gegen Frank S. wegen Totschlags, warten bereits vor der Tür. Melanie St. und Matthieu K. werden zurück in ihre Zellen geführt. Publikum, Presse und Verteidiger verlassen den Saal. Darunter auch Rechtsanwalt Larss Preuss. Er vertritt, eingesetzt durch einen Vormund, in diesem Verfahren die Nebenklage. Die Nebenkläger sind die Brüder der getöten Zoe: Zwillingsbruder Felix und der sechsjährige Lucas.

Nächster Termin: 5. März 2014, 12:30.




NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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