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Gerichtsreportagen


Prozess um Wettbüro-Mord

Noch mehr Zeugnisverweigerungsrecht

von C. Rockenschuh

07.11.2014, 15. Große Strafkammer, Saal 500
Auch am zweiten Tag des Prozesses um den Wettbüro-Mord vom Januar dieses Jahres vergeht die Zeit kaum mit dumpfem Vorgeplänkel. Kritisiert wurden von der Verteidigung heute die Sicherungsverfügung, eine vorgeblich durch sie eingeschränkte Öffentlichkeit, der vorübergehende Ausschluss der Verwandten der Angeklagten als potentielle Zeugen und die Rolle der Medien, deren unbequemste Vertreter die Verteidigung durch einen Winkelzug des Saales zu verweisen hofft. Die Aussicht auf Verlesung des Anklagesatzes und Eintritt in die Beweisaufnahme steht weit hintenan...
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Urteil nach 300 Verhandlungstagen B.I.L.D. (2.10.2019)

Im Sommer 2008 machte Kadir P. (30) noch als Vizepräsident eines der vier Berliner 'Bandido'-Chapter mit einem Gerichtsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung von sich reden. "Die Tat mutet besonders feige an. Sie Die Angeklagtenals Vizepräsident hatten da eine erhebliche Vorbildfunktion", appellierte damals Amtsrichter Wolfgang Koneczky sichtbar fruchtlos an das Gewissen des Rockers und türkischen Staatsangehörigen Kadir P.

Gute fünf Jahre später soll der, nach eigenen Angaben, nun selbständige Gastronom und Chef der seit 2012 verbotenen Hells Angels "Berlin City" einen Mord in Auftrag gegeben haben.

Die Tat ereignete sich am 10. Januar 2014. Drei Monate nachdem ein Freund des Kadir P., ein Türsteher der Diskothek 'Traffic' am Alexanderplatz, bei einer brutalen Auseinadersetzung mit renitenten Gästen verletzt wird, soll Kadir P. den Tötungsauftrag aus Rache in Auftrag gegeben haben.

13 teils vermummte Männer drängen Mitte Oktober vergangenen Jahres spät abends in das Wettbüro 'Expekt' in der Residenzstraße Wedding, in dem das Die Angeklagten Opfer mit und neben anderen Männern Karten spielt. Sechs von acht Schüssen strecken den ahnungslosen Tahir Ö., der als Intensivtäter selbst kein unbeschriebenes Blatt ist, nieder.

Am 4. November 2014 begann der Prozess gegen jene elf Männer, die an der Tötung des Tahir Ö. beteiligt gewesen sein sollen. Doch auch am zweiten Tag der Hauptverhandlung kommt es nicht einmal zur Verlesung der Anklage. Während das Interesse des in Medien zum Hauptereignis des Jahres gehypten Verfahrens bereits am zweiten Prozesstag praktisch erloschen scheint, beschäftigt die Verteidigung das Gericht mit Kritik an den Sicherungsverfügungen, mit einem eklatanten Mangel an Öffentlichkeit. Sie bemängelt die Reduzierung der Zuschauerplätze auf 30 und den Ausschluss von Zuschauern unter 16 Jahren.

Doch die Kammer unter Vorsitz von Richter Thomas Groß bleibt bei ihrer Entscheidung. Eine besondere Gefährdungslage durch die Nähe der Angeklagten zu dem MC der Hells Angels erfordere entsprechende Maßnahmen. Strenge Sicherungsverfügung sichert den ProzessverlaufRichter Groß: "Im Fall des Eskalation muss das Eingreifen durch die Sicherheitskräfte gewährleistet sein."

Es gehen über den Vormittag und Nachmittag des Prozesstages jede Menge Anträge der Veteidigung und Pausen ins Land. Ob die Loge tatsächlich baupolizeilich gesperrt sei. Warum im Prozess gegen Jonny K. Personen auf der Empore gesessen hätten. Wie die offizielle Kapazität des Zuhörerraums bemessen sei. Letzteres rief den einzigen Zeugen des Tages auf den Plan: Gerd W. (59), den Leiter des Zentralen Dienstes Sicherheit. Der seit sechs Jahren das Amt bekleidende Beamte konnte beitragen, dass die Kapazität der Zuschauerplätze auf 60 bemessen sei.

Am späten Nachmittag begann das Gericht, potentielle Zeugen vom Publikum zu trennen. Da mögliche Zeugen bis zu ihrer Aussage dem Verfahren nicht beiwohnen dürfen, sondierte Richter Groß mittels einzelner Belehrung 14 Betroffene, allesamt nahe Verwandte der Angeklagten. Darunter die Ehefrau des mutmaßlichen Mord-Auftraggebers Kadir P. und der Bruder des Angeklagten Yacub S.

"Ist das 'ne Anordnung oder 'ne Bitte?", sträubte sich die Gattin des Hauptangeklagten, den Saal zu verlassen. Um dann gezwungermaßen lächelnd und Kusshände werfend in Begleitung weiterer in Richtung Kadir P. grüßender Zuschauer den Saal zu verlassen.

So etwa gegen 17:00, überraschte dann Verteidiger Dr. Toralf Nöding mit Anträgen gegen unbequeme Pressevertreter der Medien BILD und Spiegel TV. Namentlich Thomas Heise und Claas Meyer-Heuer (für Spiegel TV) und Peter Rossberg, Axel Lier sowie Pressefotograf Mario Firyn (für die BILD). BILD als auch der Spiegel hatten in jeweiligen Beiträgen (LINK / LINK) über einen zweiten, derzeit im Zeugenschutzprogramm befindlichen Kronzeugen berichtet.

Als potentiellen Zeugen, so Dr. Nöding, sei den vier Journalisten sowie dem Bildjournalisten "der Zutritt zur Verhandlung zu verwehren". Der Antrag erfolgte wider besseren Wissens möchte man meinen. Da Journalisten nach § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO bekanntlich grundsätzlich ein besonderes Zeugnisverweigerungrecht zusteht.

Mit einem solchen Manöver war bereits Verteidiger Johann Schwenn im Kachelmann-Prozess gegen die BILD-Kolumnistin Alice Schwarzer glücklos. Auch die 'Emma-Herausgeberin' konnte sich im Februar 2011 auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Dennoch schloss sich heute die Staatsanwaltschaft zumindest in Hinblick auf die drei Mitarbeiter der BILD-Zeitung dem Antrag der Verteidigung an.

Verteidiger Dr. Nöding wies darauf hin, dass genannte fünf Medienvertreter sicher mehr wüssten, als sie in ihren Beiträgen bereits preisgaben (und Spiegel TV am 23. November 2014, 22:45 übrigens auf RTL noch senden wird, Anm. d. Red.) Der Kronzeuge soll, so Nöding, gegenüber einem LKA-Beamten damit geprahlt haben, wie gefragt er bei der Presse sei und dass ihm ein Journalist von Spiegel TV wohl 1.700 Euro für ein Interview bot.

Die Entscheidung des Gerichts über die Anträge des Dr. Nöding ist noch offen. Unbeantwortet verhallte auch die Frage des Vorsitzenden Richters an die Verteidiger: Ob man denn mit den Anträgen soweit wäre, dass mit der Verlesung der Anklage beim nächsten Termin begonnen werden könne. Ein forscher Witzbold in Juristenrobe verstimmte Richter Groß darauf mit dem fröhlichen Ausruf: "Keine Stellungnahme!" - Da war es Freitag Nachmittag nach 17:00. Bereits ein Abend ohne Sonnenlicht.

Der Prozess wird am 11. November 2014, 9:45, in Saal 500 fortgesetzt.


Fotos:
- Die Angeklagten hinter Panzerglas.
- Beengtheit und Presseansturm bei Prozessauftakt am ersten Tag.
- Sicherungsverfügung mit Sinn.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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