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Gerichtsreportagen


Ein Buddelkasten als Grab (3)

7. - 10. Prozesstag


von Susanne Rüster

Landgericht, 30. Strafkammer | 22.09.20 Die folgenden vier Prozesstage brachten mit dem Geständnis des Angeklagten Pawel G. die entscheidende Wende und mit Verhandlungstag Zehn das Urteil, das erwartungsgemäß für den geständigen Angeklagten milder ausfiel.
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Der siebente Prozesstag gestaltet sich kurz. Pawel G. will sich nun doch äußern, stellt seine Einlassung jedoch erst für den nächsten Termin in Aussicht. Die gelassen agierende Schwurgerichtskammer kommt dieser kleinen Zumutung nach. - Das Untersuchungshaft Mobit'Highlight' dieser nur einstündigen Verhandlung sind mehrere Rechnungsbelege (Bons) vom Todestag. Sie sollen den Angeklagten als Alibi dienen. Diese hatten erklärt, zum Tatzeitpunkt gegen 20 Uhr in einem Supermarkt gewesen zu sein, um von ihnen gesammelte Flaschen gegen neues Bier zu tauschen. Gegen 21 Uhr, nachdem der Zeuge Q. sie mit der Leiche im Schlafsack erwischt, sind sie erneut in diesem Supermarkt. Da läuft allerdings bereits der Polizeieinsatz.

Geständnis: Ich bin verantwortlich

Der 8.  Verhandlungstag bringt die Wende. Nach dem bisherigen Prozessverlauf erwartet man jetzt ein mühsames Indizien-Puzzle, hält den die Mitschuld des bestreitenden, emotional aufgewühlten Angeklagten Mariusz L. für dubios und den äußerlich cool agierenden Pawel G. für den Alleintäter. Es komm jedoch anders. Pawel G. lässt seinen Verteidiger ein schriftliches Geständnis verlesen.
 
Das Geständnis des Angeklagten Pawel G. klingt in Stichpunkten etwas so: "Ich nannte sie Ina … Ich bin verantwortlich für ihren Tod. Ich wollte Inas Tod nicht. Ich kannte sie seit einiger Zeit. Wir wollten Sex haben. Ich habe sie mit in die 'Basis' genommen. Ina und ich haben geschmust. Ina hatte nur noch ihr T-Shirt an. Plötzlich kam Mariusz rein, er war aufgebracht, vielleicht war er neidisch. Ina verließ kurz den Raum und Mariusz und ich prügelten uns. Dann kam Ina wieder und Mariusz schlug auf sie ein. Ich wollte Ina erst helfen, dann habe ich sie auch geschlagen. Warum, weiß ich nicht mehr. Ich war betrunken. Ina atmete noch als wir weggingen. Sie war tot, als wir zurückkamen. Ich verpackte sie im Schlafsack von Mariusz. Er hob das Grab im Buddelkasten aus. Ich zog die Leiche im Schlafsack aus dem Schuppen und auf die Straße. Es tut mir leid."

Alkoholabhängig und schuldfähig

Die forensisch-psychiatrischen Sachverständigen Dr. Seelig und Dr. Winterhalter halten die Angeklagten, deren Lebensläufe sich ähneln, für schuldfähig.

So wird Pawel G. zunächst Verwaltungsangestellter, kündigt dann den Job, zieht 2004 aufs Land und arbeitet als Gabelstaplerfahrer. Er heiratet 2009. Der Absturz beginnt fünf Jahre später mit dem Krebstod der Ehefrau, mit der er bislang keine Kinder hat. Pawel G. beginnt, ernsthaft zu trinken, hält sich im Trinkermilieu auf. In Berlin versucht er einen Neustart als Schwarzarbeiter, scheitert jedoch an seiner Alkoholsucht.
 
Vier Jahre nach dem Tod seiner Frau lebt Pawel G. chronisch auf der Straße. Hier lernt er auch Mariusz L. kennen. Die Beiden verstehen sich gut, verbringen den Winter in der Garage eines Hofes in der Bergstraße, Berlin Mitte. Mit dem Flaschensammeln verdienen die Männer  monatlich stattliche 200 Euro - 350 Euro.

Gutachter Dr. Seelig hält Pawel G. für nikotin- und alkoholabhängig, aber nicht für schwer psychisch krank. Pawel G. habe nach dem Tod der Ehefrau die Kontrolle verloren, täglich zwei bis drei Flaschen Wodka oder Wein und zehn Flaschen Bier täglich getrunken. Am Tattag sei durchgehend getrunken worden, um sich aufzuwärmen. Eine Bewusstseinsstörung mit Aufhebung der Schuldfähigkeit sei aufgrund der Alkoholgewöhnung nicht anzunehmen. Der Angeklagte habe zielstrebig gehandelt, die Leiche beiseite schaffen wollen und erinnere sich an den Vorfall. Der Gutachter rät eine Unterbringung in der Entzugsanstalt. Das Problem seien jedoch die fehlenden Deutschkenntnisse.

Der Sachverständige Dr. Winterhalter hält den anderen Angeklagten, Mariusz L., ebenfalls für schuldfähig. Mariusz L. macht in Polen eine Ausbildung als Facharbeiter für Elektroenergie. Er hat drei bis vier oberflächliche Beziehungen zu Frauen und trinkt seit er 18 Jahre alt ist. Mariusz L. leidet an Asthma und an den Folgen eines Sturzes 2018 aus 10 m Höhe, einem Suizidversuch. Wegen epileptischer Anfälle war er im Krankenhaus. Seit Sommer letzten Jahres hält er sich in Deutschland auf und wurde kurz darauf obdachlos.

Bei der polizeilichen Vernehmung zeigt Mariusz L. starke Entzugssymptome: Zittern, Schwitzen, Würgereiz. Die schwere Alkoholabhängigkeit wird in der U Haft medikamentös behandelt. Seine Blutalkoholkonzentration beträgt 5 Stunden nach dem Aufgriff noch 2,24 Promille. Ein Vollrausch und aufgehobene Schuldfähigkeit seien gleichwohl nicht anzunehmen. Eine Maßregel mit dem Ziel des Alkoholentzugs hält der Sachverständige wegen fehlender Krankheitseinsicht und Bagatellisierungstendenz nicht zielführend.

Die Plädoyers: Zwischen Körperverletzung und Freispruch

Am neunten Tag des Verfahrens geht es um die Plädoyers. Die Staatsanwältin fordert sieben Jahre Haft wegen Totschlags für beide Angeklagte. Mariusz L. und Pawel G. seien gleichermaßen schuldig am Tod von Inese P., führt  die Staatsanwältin in ihrem überzeugenden Plädoyer aus. Sie rekapituliert noch einmal die Fakten: Pawel G. will zunächst mit Inese P. einvernehmlichen Geschlechtsverkehr durchführen, schlägt dann aber mit dem hinzukommenden Mariusz L. auf sie ein. Die Täter brechen dem mit mehr als drei Promille alkoholisierten Opfer das Nasenbein, schlagen zwei Schneidezähne aus und fügen ihm erhebliche Verletzungen am Kehlkopf zu.

Inese P. atmet noch, als die beiden Männer die Baracke verlassen. Damit nahmen sie 'bedingt vorsätzlich' den Tod der Frau in Kauf, führt die Staatsanwältin aus. Ob der Tod durch Ersticken infolge Einatmung von Blut eingetreten sei oder durch Gewaltanwendung gegen den Hals und reflektorische Mechanismen bleibe unklar, sei aber unerheblich. 

Zielstrebig packt Pawel G. nach ihrer Rückkehr die Leiche in den Schlafsack von Mariusz L., während dieser absprachegemäß die Grube im Sandkasten aushebt. Soweit Mariusz L. bestreite, mit der Tötung etwas zu tun zu haben, werde er überführt durch die Spurenlage. Sein Blut wird im Raum, am Laken und an der Wand, und auch an Oberschenkel und Hals der Leiche gefunden. Blut der Toten auch auf seiner Kleidung und den Schuhen.  Die Verletzung an der rechten Hand zeige eine für das Eindringen von fremdem Blut typische Entzündung. - Soweit die Erklärungen der Anklage.

Die Verteidigung versucht, die Anklagevorwürfe zu mildern. Nach dem Geständnis sei zwar der Sachverhalt klar, sagt der Verteidiger des Angeklagten Pawel G. Jedoch habe er Inese P. nicht töten wollen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seien bei einer spontanen Tat aus großer Erregung die Maßstäbe milder. Pawel G. sei lediglich wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu verurteilen.

Die beiden Verteidiger des Mariusz L. bestreiten für ihn den Tatvorwurf. Mit der Körperverletzung und dem später eintretenden Tod habe er nichts zu tun. Seine DNA an der Leiche stamme vom Puls fühlen, das an ihm festgestellte Blut vom Einpacken der Leiche in seinen Schlafsack. Seine Wunde an der Hand komme vom Flaschensammeln und Hineintasten in Müllcontainer ohne Handschuhe. Seine Schuhspuren am Grab beweisen nicht das Ausheben der Grube. Kurz: Es gebe keinen Beweis für seine Mitwirkung bei der Tat.

Zuletzt das Urteil

Die Schwurgerichtskammer verurteilt am 10. Verhandlungstag beide Angeklagte wegen gemeinschaftlich begangener Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 Strafgesetzbuch). Der Angeklagte Mariusz L. erhält eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren, der Angeklagte Pawel G. eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren.

In der mündlichen Urteilsbegründung schließt sich der Vorsitzende Richter zum Tathergang im Wesentlichen der Staatsanwältin an. Die Strafkammer teilt jedoch nicht die Würdigung des Täterverhaltens als bedingten Tötungsvorsatz. Nach der Rechtsprechung des BGH liege es zwar bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen nahe, dass das Opfer dabei zu Tode kommen könne und dass der Täter einen solchen Erfolg billigend in Kauf nehme. Vorliegend hätten die Schläge jedoch nicht eine äußerste Intensität erreicht. Auch sei nicht ausgeschlossen, dass die Angeklagten beim Verlassen der Baracke darauf vertraut hätten, der Tod werde bei dem noch atmenden Opfer nicht eintreten.

Im Übrigen hält auch die Schwurgerichtskammer Mariusz L. für mitverantwortlich für die Tat. Seine widersprüchlichen Angaben habe er immer wieder korrigiert und sei durch das Geständnis des Pawel G. überführt. Die Tatbeteiligung zeige sich auch an den DNA-Spuren am Opfer, im Raum und an der Kleidung des Angeklagten Mariusz L., dessen Handverletzung ebenfalls vom Einschlagen auf das Opfer zeuge.

Bei der Strafzumessung berücksichtigte die Strafkammer die aus den polnischen Strafregisterauszüge ersichtlichen Freiheitsstrafen für beide Angeklagte wegen Diebstahls, Bedrohung, Gewaltanwendung. Pawel G. wird sein – wenn auch spätes - Geständnis zu Gute gehalten, das zur Tataufklärung beitrug. Seine Freiheitsstrafe sei daher milder zu bemessen als diejenige für Mariusz L., der seine Tatbeteiligung bis zuletzt  bestritten habe. Zu berücksichtigen sei ferner, dass beide Angeklagte bereits ca. 7 Monate in Untersuchungshaft gesessen hätten. Bezüglich der starken Alkoholisierung sei jeweils von verminderter Einsichtsfähigkeit in das Unrecht der Tat auszugehen und die Strafe daher zu mindern (§§ 21, 49 StGB).

Eine Maßregel sei nicht angemessen, aufgrund der fehlenden Deutschkenntnisse erscheine eine Alkoholentzugs-Therapie nicht erfolgversprechend, zumal Mariusz L. diese auch ablehne.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Verfasserin verlässt den Gerichtssaal mit gemischten Gefühlen. Die Täter haben ihre Strafe erhalten. Über ihre Vergangenheit und die Tatumstände ist in akribischen Ermittlungen einiges aufgedeckt worden. Nur das Vorleben des Opfers bleibt im Dunkeln. Kam Inese P. allein nach Deutschland, hatte sie Familie, Mann und Kinder? Gibt es niemand, der um sie trauert?

* Foto: JVA Moabit, u.a. U-Haft, ©Susanne Rüster

-> Susanne Rüster <-
Die Verfasserin war langjährig als Staatsanwältin im Kriminalgericht Moabit tätig und ist Autorin u.a. von Polizeiermittler-Krimis.

NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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