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Gerichtsreportagen


Online-Ticketbörse – Tummelplatz für Betrüger


von Susanne Rüster

Amtsgericht Tiergarten, Abt. 215, 28.07.2021
Online-Ticketbörse – Tummelplatz für Betrüger
Das hätte sich der Arbeitgeber des Angeklagten bestimmt nicht gedacht: Busuyi A. sollte als Kriminaluntersucher bei einer polnischen Bank rechtswidrige Geld-Transaktionen aufdecken. Einträglicher schien es ihm aber, die erworbenen Kenntnisse zur Durchführung betrügerischer Geschäfte zu nutzen.


So erschlich sich der aus Nigeria stammende und in Polen lebende Busuyi A. beim Unternehmen "Ticket-Master" Eintrittskarten für Konzerte bekannter Pop-Künstler im Gesamtwert von rund 33.000 €. Hierbei handelte er teilweise gemeinsam mit einem gesondert verfolgten Kumpel aus Bayern und dessen Freundin. Die Tickets verkauften die drei über eBay-Accounts an Fans, die bereit waren, einen "guten" Preis für die "Restkarten" zu bezahlen. Die Gelder gingen auf eins von mehreren von den Tätern eröffneten Konten. Die Fans freuten sich, doch noch ins Konzert zu kommen, denn die Karten waren bei den offiziellen Verkaufsportalen binnen weniger Minuten ausverkauft.

Busuyi A. und die bayerischen Kumpel/Kumpeline hatten jedoch nicht vor, die von "Ticket-Master" erworbenen Karten zu bezahlen. Eigentlich klarer Betrug. Aber die Hauptverhandlung zog sich hin. Die Verlesung des Anklagesatzes mit 147 einzelnen Fällen nahm 40 Minuten in Anspruch. Die späte Terminstunde um 12:00 Uhr deutete zwar darauf hin, dass die Vorsitzende des erweiterten Schöffengerichts davon ausging, den Prozess bis zum Nachmittag abzuschließen. Schließlich hatten Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigerin abgesprochen, dass der Angeklagte – sei er geständig - mit einer Bewährungsstrafe davonkommen sollte.

Von einem Geständnis wollte Busuyi A. aber nichts mehr wissen. Übersetzt von der Englisch-Dolmetscherin schob er einen Teil der Schuld auf Kumpel und Kumpeline in Bayern. Die hätten viele Tickets in der Absicht, sie nicht zu bezahlen, ohne sein Wissen bestellt. Leugnen war zwecklos, soweit die Eintrittskarten unter dem Namen Busuyi A. und einem für ihn vom Bayern-Kumpel unter dessen Adresse eröffneten Konto bestellt worden waren.

Der in die Enge getriebene Angeklagte begehrte alsdann, sich mit seiner Verteidigerin zu besprechen. Die Verhandlung wurde mehrfach für längere Zeit unterbrochen und Busuyi A. diskutierte heftig, auf dem Flur auf- und abgehend, mit seiner Verteidigerin, die sich wohl nur auf die Vereinbarung im vorangegangenen "Deal" vorbereitet hatte. Ergebnis dieser Beratungen in englischer Sprache war, dass der Ablauf völlig anders und im Sinne des Angeklagten geschildert wurde.

Die energische Vorsitzende drohte mit einer langwierigen Beweisaufnahme (147 Einzelfälle!) und dem Platzen des "Deals", was nicht die erhoffte Wirkung zeigte. Dass Busuyi A. schließlich doch weichgeklopft wurde, war einer 20-minütigen Verlesung eines Strafurteils des Landgerichts München geschuldet, das ihn wegen - zeitlich später begangener - völlig gleichartiger Betrügereien zu einer Bewährungsstrafe verurteilt hatte.

Das relativ milde Urteil des Amtsgerichts Tiergarten lautete - unter Einbeziehung der Münchener Verurteilung - auf ein Jahr und neun Monate Bewährungsstrafe wegen mittäterschaftlich begangenen, gewerbsmäßigen Computerbetrugs.
Offen blieb die Frage, weshalb "Ticket Master" 147 Mal dem Angeklagten und seinen Kumpanen Konzertkarten zusendete, ohne sich über deren Bezahlung zu vergewissern.

"Wenn Sie jetzt noch was anstellen, geht ihr Weg direkt ins Gefängnis", drohte die Vorsitzende am Schluss. Ob der Angeklagte sich daran halten wird?

-> Susanne Rüster <-
Die Verfasserin war langjährig als Staatsanwältin im Kriminalgericht Moabit tätig und ist Autorin u.a. von Polizeiermittler-Krimis.

NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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