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aus dem moabiter kriminalgericht


Drogenkurier in Revision


von Barbara Keller

23. Dezember 03. Kriminalgericht Moabit.
Seit über drei Jahren sitzt Oliver G. (34) jetzt in der Justizvollzugsanstalt Tegel (JVA Tegel) ein. Wegen seiner Mitwirkung im Rauschgiftgeschäften Transit Istanbul-Berlin. Weitere fünf Jahre stehen ihm noch bevor. Mit seinen willigen Aussagen half Oliver G. seinerzeit, den Kopf des türkischen Drogenrings dingfest zu machen
(jetzt mit einer Haftzumessung von zehn Jahren hinter Gittern). Kurz vor Weihnachten strengt Oliver G. ein Revisionsverfahren an, um seine Haftzeit zu verkürzen. Außerdem fühlt er sich von Mitgefangenen bedroht und erhofft sich Hafterleichterungen.

Im Dezember 2000 verschwindet Oliver G. dauerhaft hinter Gittern, als ihm seine Mitwirkung am Drogenhandel nachgewiesen wird. In vier Fällen honoriert mit drei, sechs, sechs Komma zehn, vier Komma sechs Haft - sprich: einer Gesamtstrafe von acht Jahren und zehn Monaten.
Die Straftat, für die er in Revision geht, bezieht sich auf seine Chauffeurdienste im jenem verhängnisvollen Dezember 2000. Er möchte sich nicht als Mittäter sondern als Beihelfer verstanden wissen. Das könnte die Haftstrafe um einiges mindern.

Oliver G. ist ein kleiner, gedrunger, dunkelblonder Mann mit Bürstenhaarschnitt. Er trägt ein fast farblos gewordenes Jeanshemd, markenlose Jeans und wirkt in der Rückansicht schlaff und elefantenfüßig. Als sich Oliver G. einmal in der Vorderansicht zeigt, überrascht er mit seiner Beweglichkeit, den sympathischen Grübchen: ein Genießer mit Sicherungsgurt.

Oliver G.'s Vita strandet mit seinem Berufsleben 1995. Aufgewachsen mit einer trinkenden Mutter (Putzfrau) und einem trinkenden Vater, die in Unfrieden leben und den Jungen schlagen, findet Oliver G. eine Ersatzmutter in der in soliden Verhältnissen lebenden Zwillingsschwester der Mutter. Er bleibt - angewidert von dem Lebensstil seiner Eltern - vollkommen abstinent.

Oliver G. besucht die Grundschule, dann die Sonderschule. Schafft den Zehnklassenabschluss und lernt als Beruf Tankwarts. Er arbeitet als Wagenpfleger, dann bei der BSR. Als er 1995 Asthmaprobleme bekommt, unterschreibt er bei der BSR einen Aufhebungsvertrag, der ihn um seine Ansprüche an das Arbeitslosengeld bringt. Endstation Sozialhilfe.

Zu der Zeit lebt Oliver G. - nach der Trennung von seiner thailändischen Frau - mit einer polnischen Lebensgefährtin und den beiden gemeinsamen Kindern in einer Neuköllner Wohnung. Auf den Dreh mit der Drogenmafia soll Oliver G. zufolge seine polnische Lebensgefährtin gekommen sein. Mit einer türkischen Freundin verschwindet sie im November 2000 - so Oliver G. - ohne eine Nachricht zu hinterlassen. Als er die Beiden auf telefonischen Hinweis vom Frankfurter Flughafen mit dem Auto abholt, eröffnen sie ihm, dass sie als Kuriere für einen türkischen Rauschgiftring arbeiten.

Oliver G. erregt sich daraufhin darüber, dass seine Freundin nicht in vollem Umfang am Geschäft beteiligt wurde. (Weil sie einen polnischen Pass hat, darf sie keinen der Koffer mit Heroin tragen.) Sie erhält für ihre Mitwirkung nur 1 500 €. Zwei mal Drei Kilogramm Heroin haben die Drei in ihren Köfferchen dabei, die in doppelter Menge gestreckt immerhin 400 000 € Euro Reinerlös in Berlin bringen.

Aus dem ganz großen Geschäft wird letzten Endes nichts. Seit Dezember 2000 sitzt Oliver G. in der JVA Tegel mit gesonderten Sicherungsverfügungen. Sein Mitwirken durch Offenlegen auch der Hintermänner des Rauschgiftschmuggels rettete ihn nicht vor der Härte des Gesetzes. Dass ihn die Mitgefangenen und ehemaligen Mitstreiter im Rauschgiftgeschäft jetzt terrorisieren - offenbar Kismet für den Knastneuling.

Man klopfe an seine Tür, letztens habe er ein Sägeblatt in seiner Zelle gefunden. Er möchte sich nachdrücklich von diesen Kreisen distanzieren. Nachdenklich murmelt der Richter, er höre neuerdings öfter von solchen unerfreulichen Erscheinungen. All die vergossenen Tränen des Angeklagten über den Verlust seiner Partnerschaft, der erschwerten Besuchsbedingungen der Kinder. Sie helfen nichts.

Zur Disposition steht die Verurteilung von Oliver G. als Mittäter, bzw. des als zur Beihilfe Überführten. Das Urteil: zehn Monate Hafterlassung. Doch wegen der bestehenden Fluchtgefahr bleiben die Haftbedingungen die alten.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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