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aus dem moabiter kriminalgericht


"Er hat's gegeben, wir haben's genommen."


von Barbara Keller

6. Nov. 03. Kriminalgericht Moabit.
23 Jahre Polizeidienst lagen bereits hinter Michael D. und zwanzig weitere betuliche Beamtenjahre wären sicher noch hinzugekommen. - Wenn nicht das geschehen wäre, was er heute "Blackout" nennt: um den Preis von schlappen 70 Euro...


Am 12. Dezember 2002 sind Frau D. und ihr Enkel auf dem Alexanderplatz unterwegs. Dort finden sie eine Geldtasche, die sie dem Besitzer wieder zukommen lassen wollen. Da sehen sie einen Streifenwagen. Auf Dienst mit diesem Wagen sind Michael D., Peter M. und Schichtleiter Peter B.

Frau D. händigt Peter B. die Geldbörse aus, die nach ihren Angaben 215 Euro enthält. B. legt das Fundstück auf das Armaturenbrett. Nichts Schriftliches wird fixiert - wie es eigentlich Vorschrift ist.

Am Abend ist die Fundsache noch immer da. Na ja. Und dann teilen die Polizeibeamten das Geld durch Drei und machen Feierabend. Pech nur, dass Frau D. sich noch an diesem Abend nach dem Verbleib des Portemonnaie erkundigt.

Die Drei streiten ab. Sie wissen von nichts. Was ist überzeugender als ein Team von drei braven Gesetzeshütern? Die alte Dame muss sich geirrt haben. Erst bei der Gegenüberstellung geben sie das nunmehr geplatzte Geschäftchen endlich zu.

Peter M.: Es war keine Zeit für die Routine und den Schriftkram. Die Hütchenspieler und die Punks. Rein ins Auto, raus aus dem Auto. Der Richter: "Aber sie hatten doch kurz darauf Pause. Da hätten sie die Fundsache doch aufnehmen können."

Alle Drei bezeugen, sich über die Angelegenheit nicht ausgetauscht zu haben. Keine Verabredungen. Michael D.: "Ich hatte da einfach ein Blackout. Er (damit meint D. seinen Schichtleiter) hat's gegeben, wir haben's genommen:" - Auch Peter M., der abends am Spind Musik hörte - zum Entspannen - nahm das Geld wortlos und ohne Nachfrage entgegen. "Ich wollte einfach Feierabend machen."

Auf die Frage des Richters, "Was haben Sie mit dem Geld gemacht?", B: "Erst was zum Essen gekauft, dann dem NABU gespendet.", D.: "Ausgegeben.", M.: "Ausgegeben."

Die Polizeibeamtenkarrieren von Michael D., Peter M. und Peter B. enden hier. Alle Drei sind vom Dienst suspendiert. Das noch ausstehende Disziplinarverfahren wird hieran zu
99, 9999999...01% (so Rechtsanwalt Schmidt-Drachmann) nichts ändern. Dass die Drei erst nach der Gegenüberstellung geständig waren, wertet der Richter als ernstzunehmende kriminelle Energie.

Nach Anrechnung der persönlichen Verhältnisse - werden D., M. und B. im Urteilsspruch je 150 Tagessätze à 30 und 45 Euro zugemessen. Das letzte Wort der Angeklagten einhellig: "Mich sehen Sie hier nicht wieder."



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




gitter

die Angeklagten
die drei angeklagten Polizeibeamten


der Richter




die Staatsanwältin


die drei Rechtsanwälte


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