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Gerichtsreportagen


Betriebswirt hortete Beutel unerledigter Bußgeldbescheide


von Barbara Keller

Amtsgericht Tiergarten, Abt. 237, 5.03.2013
Zwei Jahre lang waren sie ein Paar. Betriebswirt Matthias H. (31) und Medienfachwirtin Franziska P. (26). Kurz bevor beide sich trennen, macht Franziska P. in der gemeinsamen Wohnung in Wilmersdorf einen 'grausigen Fund'. Sie entdeckt in der kleinen Abstellkammer zwei Beutel unerledigter, amtlicher Post. 87 Schreiben sind an sie adressierte Bußgeldsachen, verursacht von ihrem Partner mit dem auf sie zugelassenen Auto, aufgequollen zu einer Gesamtsumme von mehr als 1.000 Euro. Fünf Monate nach dem Fund und vier Monate nach der Trennung erstattet Franziska P. via Internet Strafanzeige gegen ihren Ex-Partner.

Strafverteidiger und Mandant. Der erste Eindruck täuscht bisweilen. Nicht der leicht unsicher wirkende, blasse Herr mit dem Jack Wolfskin-Parker nimmt Prozesssaal C106auf dem Möbel vor dem Richtertisch Platz, sondern der stattliche junge Mann in schwarzem Anzug, Schlips und kecker Kurzhaarfrisur mit Max-und-Moritz-Tolle. Matthias H., der seit Januar 2012 selbständig als Betriebstrainer für marode Franchiser tätig ist, entscheidet sich für die Offensive. Er bestreitet den Tatvorwurf. Er sagt: "Ich habe keine Briefe weggenommen oder weggelegt."

Der Angeklagte will auch in der besagten, etwa 2 x 0,5 Meter großen Abstellkammer keinen Beutel mit unerledigter Post gesehen haben. "Das wäre mir aufgefallen", sagt Matthias H. Denn er habe sie regelmäßig wegen der Schuhe und auch um Staub zu saugen genutzt. Getrennt hat sich der Angeklagte von Franziska P., weil sich die Beziehung "zum Ende mehr und mehr zuspitzte." "Da konnte ich nicht mehr", sagt er.

Matthias H. lässt an seiner ehemaligen Partnerin nicht viel Gutes. Er musste für ihre ab Januar 2012 begonnene Meisterausbildung aufkommen. Sie habe ja nichts verdient. Und wie sie dann im Mai 2012 über Nacht und Nebel plötzlich auszog und praktisch "Tabula Rasa" die Wohnung ausräumte. "Ich musste mich völlig neu einrichten", klagt er. Eine Anzeige kam für ihn nicht in Frage: "Ich wollte meine Ruhe haben und abschließen." Die Frage der Richterin, ob der Angeklagte sich die Anzeige seiner ehemaligen Partnerin erklären könne, beantwortet er so: "Es war ein kleiner Racheakt. Dass ich so schnell in einer neuen Beziehung war, hat wohl ihren Unmut erregt."

Doch obwohl Matthias H. bislang nicht vorbestraft ist, spricht sein unehrenhaftes Ausscheiden aus der Firma MBE wegen missbräuchlicher Nutzung der dienstlichen Mastercard nicht gerade für ihn. Die Kosten eines seiner vielen Mahnbescheide soll sogar mit dieser beglichen worden sein.

"Es gibt ein Schuldanerkenntnis", hält Richterin Pelcz dem Angeklagten vor. Es datiere auf den 4. April 2012. Es sei auch ein Zivilverfahren anhängig, in dem Franziska P. 1.023 Euro gegen ihn geltend mache. Doch Matthias H. kennt dieses Schreiben angeblich nicht. Er betont: "Das habe ich definitiv nicht geschrieben!" Richterin Pelcz blickt dem Angeklagten etwas länger in die Augen und erklärt dann: "Wenn Sie das Schuldeingeständnis nicht geschrieben und unterschrieben haben, wissen Sie, was das bedeutet?" "Ja", antwortet Matthias H. kurz und erklärt damit seine ehemalige Partnerin für eine Betrügerin (§ 263 StGB).

Die Luft wird dünn im Saal C106. Zeit, für die einzige Zeugin des Tages, Franziska P. Die 26-Jährige, extra aus dem Kreis Freising bei München angereiste junge Frau, strömt aufgeregt in den Saal. Sie ist schmal, klein, blond, trägt einen flotten Desigual Mantel. Hinter ihrem hüpfenden Pferdeschwanz rollt geräuschvoll ein roter Reisekoffer herein. Ein Rechtsanwalt mit adligem Namen komplettiert die Erscheinung.

Aus Sicht von Franziska P. hat Matthias H., der Ende 2011 mit ihr Schluss machte und sie noch bis Mai 2012 in seiner Wohnung wohnen ließ, sie "hinter das Licht geführt". Die Zeugin sagt: "Er wollte das nie bezahlen. Er hat ein Spiel mit mir getrieben." Franziska P. erklärt: "Er tingelt von Frau zu Frau." So verschiebe er seine Probleme.

Die Zeugin will Ende Dezember 2011, Anfang 2012 die Tüten mit den Rechnungen unter einer Werkzeugkiste gefunden haben, als sie nach einem Nagel in der Abstellkammer suchte. Matthias H. sei ausgerechnet an diesem Tag mit einer Rose in der Hand nach Hause gekommen. Das hätte ihr "wie immer" den Wind aus den Segeln genommen.

Tatsächlich sei Matthias H., der bereits eine Insolvenz hinter sich hätte, ständig knapp bei Kasse gewesen. Zweimal kreuzte wegen seiner Außenstände die Polizei an der Wilmersdorfer Adresse auf. Der Angeklagte soll jedoch Franziska P. beruhigt haben, er würde die Rechnungen schon begleichen. Franziska P.: "Ich habe ihm darauf die Rechnungen in einem Ordner abgeheftet. Es sollen auch alarmierende Verträge, darunter "von seiner Ex" gewesen sein. Ein Darlehen von über 10.000 Euro.

Franziska P. hat bei einem Bafög von monatlich 600 Euro 1.023 Euro an die Bußgeldbehörde gezahlt. Sie streitet ab, auch nur für einen Bußgeldbescheid verantwortlich zu sein. Der Angeklagte hat, so sagt sie, gerade einmal 270 Euro zu den amtlichen Außenständen beigetragen. In einem Zivilverfahren, das am 30. März 2013 beginnt, fordert sie von ihm ihr Geld zurück.

Nach der Aussagen der Zeugin hat sich die Sachlage etwas verschoben. Das Gericht ordert eine Verfahrenspause, in dem es zu einem Rechtsgespräch mit dem Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit kommt. Man kann nur ahnen, welche Vorstellungen Richterin Pelcz dem Angeklagten in diesen Minuten machte. Nach circa 20 Minuten gibt das Gericht bekannt, dass es zu einer Einigung und zur vorübergehenden Einstellung des Verfahrens gegen Bußgeldzahlungen des Angeklagten gekommen ist.

Matthias H. wird noch vor Auftakt des Zivilverfahrens am 30.3.2013 700 Euro Schadenswiedergutmachung an die Zeugin zahlen. 700 Euro gehen innerhalb von sechs Monaten an die Justizkasse ('Kosteneinziehungsstelle der Justiz'), seine Anwaltskosten trägt er selbst. Dafür darf der Angeklagte weiter als nicht vorbestraft gelten. Richterin Pelcz gibt Matthias H. mit auf den Weg: "Sie sind im Moment gut verdienend. Zahlen Sie das Geld in der vorgegebenen Frist und bringen Sie ihre Vergangenheit in Ordnung."



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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