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Gerichtsreportagen


Justizirrtum am Landgericht Cottbus


von Barbara Keller

Landgericht Cottbus, 2. Strafkammer, 12.03.2013
Am 22. Januar 2010 verurteilte das Cottbuser Landgericht einen zunächst wegen Mordes angeklagten kurdischen Imbiss-Besitzer aus Doberlug-Kirchhain wegen Totschlags an einer Frau aus Finsterwalde zu einer hohen Haftstrafe. Vier Jahre nach dem mutmaßlichen Tötungsdelikt konstatiert ein renommierter Sachverständiger: "Es handelt sich um eine Art Unglücksfall beim Geschlechtsverkehr." Irrtum ausgeschlossen.
berlinkriminell.de berichtete...

Am 22. Januar 2010 verurteilte eine Schwurgerichtskammer des Cottbusser Landgerichts den kurdisch gebürtigen Imbissinhaber Veysel K. aus der Angeklagte Veysel K.Doberlug wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren. Der verheiratete 57-Jährige war Anfang 2009 eine Liaison mit der vier Jahre jüngeren, unglücklich verheirateten Blumenhändlerin Marlies K. aus Finsterwalde eingegangen. Veysel K., nach langem Werben erhört, wurde am 6. März 2009 zum zweiten Mal mit Marlies K. intim. In seiner Wohnung in Doberlug. Dabei soll, so der heute Angeklagte, seine Liebste nach einem kurzen Aufschrei plötzlich weggesackt sein.

Marlies K. war tot. Da halfen keine Reanimationsversuche. Aus Scham will Veysel K. nach vielen Tränen und einiger Zeit der Ratlosigkeit die Tote nach kurdischer Sitte gewaschen, bekleidet, auf einem Parkplatz bei Hennersdorf in ihrem Auto abgestellt und sich voll Trauer und Furcht einem dreistündigen Heimweg per pedes unterzogen haben. Mit diesem hilflosen Akt, das Ereignis ungeschehen zu machen, setzte Veysel K. die Ermittlungsbehörden auf seine Spur.

Rechtsmedizin: Routinetest unterlassen

Die Tragödie war komplett, als tags darauf Schwester und Tochter der Marlies K. den am See abgestellten Wagen erkannten und die Tote fanden. Alles sah nach einem schweren Verbrechen aus. Eine Verletzung im Scheidenbereich, Hämatome am Rücken und hinter dem linken Ohr. Rechtsmediziner Dr. med. Christian König vom Brandenburgischen Landesinstitut für Rechtsmedizin zählte Eins und Eins zusammen und diagnostizierte einen gewaltsamen Erstickungstod, obwohl entscheidende Hinweise fehlten. Eine einfache Routinehandlung unterließ er: den Test auf Vorliegen einer Luftembolie.

Der bislang unbescholtene Veysel K. stellte sich auf Anraten seiner Rechtsanwältin den Behörden. Alles, was über das Ableben der Marlies K. und dessen Umstände bekannt ist, alle belastenden Erklärungen stammen von Veysel K. selbst. Erzählen Sie den Behörden, was passiert ist. Ihnen kann nichts geschehen. Sie leben in einem Rechtsstaat, hatte die Rechtsanwältin gesagt.

Prozess zwei Jahre nach erfolgreicher Revision

Am 19. August 2009 begann am Landgericht Cottbus der Mordprozess gegen Veysel K. Fünf Monate später verurteilte die 1. große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Frank Schollbach den Angeklagten wegen Totschlags zu neun Jahren Haft. Einen Unglücksfall beim Geschlechtsverkehr mochte das Gericht nicht annehmen. "Der Unsinn mit der Luftembolie!" hatte Staatsanwalt Martin Mache gestöhnt und die Anhörung des renommierten Sachverständigen in Sachen Erstickungstod Prof. Dr. Bernd Brinkmann für überflüssig erklärt. Und trotzdem der vom Gericht bestellte Rechtsmediziner Dr. König zum Thema Luftembolie aus genanntem Grund nichts beitragen konnte, befand es sich für informiert genug, den Angeklagten zu einer langen Freiheitsstrafe zu verurteilen.

Vor mehr als zwei Jahren hob der Bundesgerichtshof auf Revision des Angeklagten das Urteil mit der Maßgabe auf, die Todesursache der Malies K. zu klären. Circa anderthalb Jahre verbrachte der Verurteilte hinter Gittern. Seit zwei Jahren befindet er sich auf freiem Fuß. Veysel K. hat alles verloren. Seine Familie, sein Geschäft, einen ruhigen Lebensabend. Jetzt, er steht seit dem 12. März 2013 erneut vor Gericht, erklärt ein Spezialist in Sachen Erstickungstode: "Es besteht kein Zweifel. Es handelt sich um eine Art Unglücksfall beim Geschlechtsverkehr."

Es gibt keine andere Erklärung

Am 21. März 2013 ist der dritte und entscheidende Tag des Verfahrens. Drei Prof. Dr. Bernd BrinkmannExperten sollen zur Klärung der Todesursache beitragen. Ist Veysel K., wie im ersten Verfahren 2009 behauptet, gegenüber Marlies K. aus Zorn über abschätzige Bemerkungen zu seiner Männlichkeit gewalttätig geworden. Hat er sie erstickt. Oder verurteilte die Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Frank Schollbach vor drei Jahren einen unschuldigen Mann.

Angereist sind Prof. Dr. Bernd Brinkmann (73), Rechtsmediziner aus Münster, Prof. Dr. Christine Erfurt Rechtsmedizin TU Dresden (61) und Prof. Dr. Rüdiger Rauskolb (73), Nordheim. Prof. Brinkmann ist der Experte für Erstickungstode, Prof. Rauskolb als Chefarzt der Frauenklinik im Albert-Schweitzer-Krankenhaus Spezialist für die gynäkologischen Aspekte des Falls. Prof. Erfurt vertritt offenbar ihren Kollegen Dr. Christian König, ehemals Rechtsmedizin Potsdam.

Prof. Brinkmann beginnt und entfaltet die Gründe für seine Überzeugung mit Prof. Dr. Rüdiger Rauskolbjungenhafter Leichtigkeit. Eine Scheidenverletzung, so der renommierte Experte, sei ursächlich für das Eindringen von Sauerstoff beim Verkehr in Gefäße, Herz und Lunge von Marlies K. gewesen. Eine Embolie führte zu ihrem Tode. Ein Zweifel sei ausgeschlossen.

Auch der Gynäkologe Prof. Rauskolb entdeckt keine zwingenden Gründe für das Vorliegen einer Gewalttat. Die acht Zentimeter große Scheidenverletzung hält Rauskolb "nicht für erstaunlich". Gerade am Wochenende kämen Frauen mit "den erstaunlichsten Verletzungen" in seine Klinik. In den Wechseljahren, im Klimakterium sei die Scheide verletzlicher. "Die Anwendung eines Fremdgegenstandes halte ich für sehr unwahrscheinlich!" betont Prof. Rauskolb mit Blick auf den Vorwurf, Veysel K. hätte in Ermangelung eigener Manneskräfte im Zorn Marlies K. mit einem Gegenstand brutal penetriert. Prof. Rauskolb ist von den Ausführungen des Kollegen Brinkmann überzeugt. "Das passt!" sagt er. "Die histologischen Befunde des Herrn Brinkmann haben mich überzeugt!"

Ich lass das jetzt so

Nur die Gutachterin aus Dresden, Prof. Christine Erfurt, ist der zwingenden Logik Prof. Dr. Christine Erfurteines Prof. Brinkmanns nicht erlegen. Zwar geht sie d´accord mit der Kritik an ihrem Amtskollegen Dr. König: "Eine Luftembolie-Probe wäre hier notwendig gewesen. Das war ein kleiner Aufwand." Aber sie präferiert, allen histologischen Befunden zum Trotz, einen Erstickungstod. Als ginge es allein um eine wissenschaftliche Streitfrage und nicht auch um das Schicksal eines in der Zwischenzeit ergrauten Mannes aus Anatolien und um den Seelenfrieden der nach Erklärung ringenden Verwandten der Verstorbenen.

Trotzig unterstellt Prof. Erfurt ihrem Münsteraner Kollegen, nicht das Originalmaterial, die ganze Histologie betrachtet, eventuell das falsche Material untersucht zu haben. "Hoffen wir mal, dass es dieselbe Lunge ist", sagt Prof. Erfurt und fordert die Hinzuziehung eines Pathologen.

Seltsam still wird es, als Verteidiger Jens Mader die Sachverständige nach ihren eigenen Untersuchungen befragt. "Sie haben die Schnitte selbst nicht angefordert?" "Ja." Rechtsanwalt Mader hakt nach: " Warum haben Sie die Schnitte nicht angefordert?" Die Brille der Sachverständigen wandert als Antwort in einer hilflosen Geste durch die Luft.

Die Verhandlung am 21. März 2013 endet mit einem blamablen Geständnis der Sachverständigen aus Dresden. Sie hatte geglaubt, so Prof. Dr. Erfurt, sich den Ausführungen des großen Experten Brinkmann anschließen zu dürfen. "Ich habe nicht gedacht, dass ich zu etwas anderem komme. Das war falsch!", sagt sie und ergänzt: "Deshalb ändere ich meine Meinung jetzt trotzdem nicht. Vielleicht reicht das so."

Nach den Vorträgen der drei Sachverständigen sollten die wichtigsten Fragen jetzt geklärt sein. Innerhalb der nächsten drei Termine (9., 11., 16. April 2013) sollten die Plädoyers und dann auch das Urteil zu hören sein.

Fotos:
(von oben nach unten)
Prof. Dr. Bernd Brinkmann, Prof. Dr. Rüdiger Rauskolb, Prof. Dr. Christine Erfurt



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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