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Gerichtsreportagen


Eigentor - Erpressung mit Folgen


von Barbara Keller

Amtsgericht Tiergarten, Abt. 229, 17.05.2013
Eine vermutlich aus Slovenien gebürtige junge Frau bedient sich ihres zwölfjährigen Neffen, um sich in einem Kiezlokal in Rudow mit Tabakwaren einzudecken. Anschließend fordert sie vom Wirt 100 Euro Schweigegeld für die von ihm begangene Ordnungswidrigkeit. Als dieser ablehnt, ruft sie die Gesetzeshüter und erwartet sie, 'Couleur de Noblesse', mit einem Schnäpperken und Glimmstengel in der Hand...

Wenn Frau Nada G.-A. (32) am Abend des 17. Mai 2013 die Abendschau gesehen hat, erfuhr sie Neuestes aus ihrem Leben. Gegen sie wurde Wirt des "Ina & Helmut"Haftbefehl erlassen. Nada G.-A. selbst zog es vor, dem Prozess fernzubleiben. Vielleicht war sie aber auch, wie die Strafrichterin Kerstin Guse-Manke, von dem Medienauflauf überrascht und machte sich unbemerkt wieder aus dem Staub.

Am Abend des 7. November 2012 war die junge Neuköllnerin weniger verzagt. Sie schlug mit ihrem Partner und ihrem Neffen im Kálmánweg nahe der Rudower Höhe auf. Als fühlte sich die junge Dame mit dem im Serbischen 'Hoffnung' verheißenden Namen Nada in der Straße des österreich-ungarischen Komponisten Emmerich Kálmán besonders heimatlich, begann sie im Rudower Lokal "Bei Ina und Helmut" ein Verwirrspiel mit bedenklichem Ausgang.

Wofür die "Csárdásfürstin" 1915 drei Akte brauchte, zog Nada G.-A. jedoch in ihrer weniger mondänen Weise in einer Viertel Stunde durch. Als ihr Neffe, den sie später als ihren leiblichen Sohn vorstellt, von Marco T. (41) eine Schachtel L&M Rot (4,60 Euro) ordert, hält sich Nada G.-A. und mehr noch ihr Partner im Hintergrund.

Nachdem die Ordnungswidrigkeit (Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz § 10) unter ihren Augen über die Bühne gegangen ist, tritt Nada G.-A, selbst in Aktion. Sie zündet sich demonstrativ eine L&M an und tritt an den Tresen. Ihr erstes Bier bezahlt sie noch selbst. Dann fragt sie den verschreckten Marco T.: "Wie können wir das Problem denn nun lösen?" Mit einer Entschuldigung und der Rücknahme der Tabakware ist die Angeklagte aber nicht zu befrieden. Es kommt zu einem engagierten Wortwechsel, der den Chef des Hauses, Helmut T. (61) auf den Plan ruft.

Helmut T., der das "Fettke" (gegr. 1967) vor drei Jahren übernommen hat, lässt sich auf keinen Kompromiss mit der dubiosen Neuköllnerin ein. Er sagt von sich: "Ich bin immer geradlinig. Ich lass mich von niemand in eine Sache reinziehen!" Und weil man nicht wissen kann, in wie viele Kapitel eine Erpressung mutieren kann, bleibt Helmut T. am Mittwoch des 7. November 2012 eisern. Als Nada G.-A. damit die droht, die Polizei zu rufen, erwidert er nur: "Tun sie das!"

Und so kommt es, dass Nada G.-A. die Geister, die sie rief, nun nicht mehr los wird. Am 17. Mai 2013, ein halbes Jahr nach ihrer erpresserischen Einlage, soll sie sich vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen Erpressung verantworten. Doch dazu kommt es nicht. Denn die mehrfach wegen Vermögensdelikten und Schwarzfahrens vorbestrafte Angeklagte machte sich rar.

Weil Nada G.-A. noch eine Bewährungsstrafe offen hat, erging kein Straf-, sondern ein Haftbefehl. Dies alles konnte die junge Delinquentin am Abend ihres Verfahrens in der Abendschau erfahren. Und darüber hinaus noch etwas: dass der von ihr provozierte Wirt für die begangene Ordnungswidrigkeit 1.053 Euro berappte.

Foto:
Helmut T., der Wirt des Rudower Lokals, ehemals "Fettke"



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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