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Gerichtsreportagen


Langfinger Pech am Grabe


von Uta Eisenhardt

Der kaiserzeitliche Industrielle Wilhelm Forthmann (1870-1934) war ein leidenschaftlicher Jäger. Weshalb ihm seine Frau auf dem Parkfriedhof Lichterfelde postum ein symbolisches Jagdziel auf das Grab stellte: eine Ricke mit Kitz aus Bronze. Im Sommer vergangenen Jahres suchten drei libanesisch gebürtige, staatenlose Buntmetallräuber, die Schmerzens-Plastik aus dem letzten Jahrtausend zu stehlen. Und wurden gefasst.

Nassan, Hicham und Rabih R. sind Profi-Angeklagte, alle drei wurden bereits mehrfach verurteilt, auch zu hohen Haftstrafen, meistens ging es dabei um Drogen, mit denen sie gehandelt hatten. Gestern saßen die in Beirut geborenen Brüder vor dem Amtsgericht, wegen Pille-Palle – betrachtet man es aus dem Blickwinkel eines Intensivtäters.

Sie hatten im Juli 2012 vom Parkfriedhof in Lichterfelde die Bronzestatue „Ricke mit Kitz“ gestohlen. Diese war von Johann Robert Korn angefertigt worden und stand auf dem Grab des 1934 verstorbenen Industriellen Wilhelm Forthmann. Die Staatsanwaltschaft hat einen Wiederbeschaffungswert von 30 000 Euro ermittelt.

Beim Abtransport der Statue wurden die drei Angeklagten von der Polizei beobachtet. Deren Fahrzeug suchte der 31-jährige Rabih R. mit Körpereinsatz aufzuhalten. Dafür gab es Bewährungsstrafen zwischen sieben Monaten und einem Jahr.

Über ihre Verteidiger hatten die Angeklagten ein Geständnis abgelegt, nachdem Rabih R., der Jüngste, einen Anruf erhalten hatte. Von wem, will er nicht sagen, das wäre zu gefährlich. Der Anrufer bat ihn vom Friedhof eine Statue abzuholen, die bereits verpackt auf einem Sargwagen stand. 500 Euro sollte er bekommen, wenn er sie transportieren würde.

Rabih fragte seine älteren Brüder, auch Hicham, der noch eine Bewährungsstrafe wegen gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung offen hatte. Aber er war der Einzige, der eine Fahrerlaubnis besaß. Nasser wurde dazu geholt, weil er einen Blumenhändler kannte, von dem er sich einen Kastenwagen ausleihen konnte. Kurz vor Mitternacht begaben sich die breitschulterigen Brüder zum Friedhofseingang.

Sie hatten das Pech, dass kurz darauf dort eine Zivilstreife eintraf, weil sie ein anderes Auto beobachten wollten, mit welchem Anfahr- und Bremsübungen gemacht wurden. Die Polizisten beobachteten, wie die Brüder etwas vom Friedhof in ihr Auto einluden und mit einer Zeitung die Kennzeichen des Fahrzeugs abdeckten.

Darum verfolgten die Beamten den Kastenwagen, aus dem alsbald Rabih ausstieg, sich vor das langsam fahrende Polizeifahrzeug stellte und den sich zu erkennen gebenden Beamten zubrüllte: „Verpisst Euch! Ist mir doch egal, wer ihr seid!“ Der Polizist versuchte, ihm auszuweichen, darum warf sich Rabih R. noch gegen das Fahrzeug, das eine Beule davontrug. Die Brüder bestritten, die Statue ausgegraben zu haben, weder an ihrer Kleidung noch in ihrem Fahrzeug wurden Erdreste gefunden – somit entfällt die in der Anklage aufgeführte Störung der Totenruhe.

120 Stunden gemeinnützige Arbeit wird jeder Verurteilte im nächsten halben Jahr ableisten müssen, andernfalls wird die Bewährung widerrufen. Es ist die einzige Arbeit, die den drei Staatenlosen erlaubt ist: Die Brüder, die als Säuglinge beziehungsweise Kleinkinder nach Berlin kamen und hier als Asylanten leben, sind nur geduldet, das heißt, sie empfangen Sozialhilfe, arbeiten dürfen sie hier nicht. Jedenfalls nicht legal.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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