sitemap
Ukrainekrieg, was tun ... Kanzlei Hoenig
gitter
zur Startseite
Mitfahrgelegenheit, blablacar

berlinkriminell.de
Gerichtsreportagen


Grobmotorischer Killer - kein 'Schakal'

- Urteil im Mordfall Fischerinsel -


von Barbara Keller

29. gr. Strafkammer , 1.02.2013
Schnörkelfreies Ende im Verfahren um den Mord an dem Immobilienmakler Friedhelm Sodenkamp am Spreeufer der Fischerinsel (2008). Frei nach dem Motto 'es sieht aus wie ein Frosch, quakt wie ein Frosch, fängt Fliegen wie ein Frosch = es ist ein Frosch' verurteilte die 29. große Strafkammer heute den ehemaligen polnischen Berufssoldaten und Ex-Fremdenlegionär Adam M. (45) als überführten Auftragsmörder zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
Bericht zum Prozessauftakt vom 11. Juni 2012
Prozess zum Verfahren aus 2009/10

Ein halbes Jahr verhandelte die 29. Große Strafkammer gegen Adam M., der erst zu den Tatvorwürfen schwieg,um sich dann wage und 'weitschweifig' einzulassen. Auch eine Adam M. vor der UrteilsverkündungBegutachtung durch einen psychologischen Gutachter ließ der Angeklagte sehr spät, nur unter seinen Bedingungen und mit dürftigen Ergebnissen zu. Adam M. behauptete bis zuletzt, "Ich habe Herrn Sodenkamp nicht umgebracht!" Stattdessen suchte er, Zweifel an seiner Schuld zu streuen. Direkt behauptete es der Angeklagte nicht. Der Schluss lag jedoch zum Greifen nah: Die wahren Täter sind die Hauptbelastungszeugen, zwei ehemalige türkische Bordellbetreiber.

Aber die 29. Große Strafkammer unter Vorsitz von Bernd Miczajka ließ sich nicht beirren. Am Freitag, dem 1. Februar 2013, erklärte sie Adam M. 'zweifelsfrei' für schuldig am Mord des Friedhelm Sodenkamp. Der heimtückisch und für ein Handgeld von 10.000 Euro (Habgier) begangene Mord soll, wie bereits im Verfahren gegen die beiden Auftraggeber 2009/2010 dargestellt, vorbereitet und verübt worden sein.

Nachdem Opfer Friedhelm Sodenkamp die Geschäfte der Will GmbH mit der Towergroup und die Auszahlung einer Millionensumme ab Frühjahr 2008 blockierte, entschlossen sich, so die Strafkammer, der Bauunternehmer der Will GmbH Benjamin Lu. und sein Bauleiter Vito Le., den unbequemen Mann aus dem Weg zu schaffen.

Einen ersten Schritt unternahm Benjamin Lu. Später brachte Vito Le. den Ex-Fremdenlegionär Adam M. ins Spiel, der damals die Einnahmen seines kleinen Bauunternehmens mit dem Eintreiben von Schulden aufstockte. Vito Le. hielt nach Ansicht der Kammer seinen Chef Benjamin Lu. auf dem Laufenden. Auch darüber, dass im September 2008 ein Zurückrudern und ein Storno des Mordauftrags von Adam M. abgelehnt wurde.

Nach einigen Observationen und einem ersten Mordversuch mit einer Armbrust im Oktober 2008 soll Adam M. am Abend des 3. November 2008 den Friedhelm Sodenkamp am Spreeufer auf der Fischerinsel auf dessen Gassirunde mit Hund Max hinterrücks erschossen haben. Wie bereits berichtet, brüstete sich Adam M. dann mehreren Personen gegenüber der Tat.

Richter Miczajka erklärte, der Angeklagte entspräche nicht gerade dem Bild eines 'professionellen Auftragsmörders' etwa eines 'Schakals', wie man ihn aus dem Fersehen kenne. Vielmehr sei Adam M. ein 'grobmotorisch vorgehender Killer', der mit seinen Taten zu seinem eigenen Nachteil prahlte.

Dennoch sei ein lautloses Töten des Sodenkamp, wie es die Verteidigung als typische Handschrift eines Fremdenlegionärs reklamiert hatte, nach Ansicht der Kammer gerade nicht die naheliegende Lösung für die Tat auf der Fischerinsel gewesen. Miczajka: "Sie hätte Spuren hinterlassen." Deshalb, so der Vorsitzende Richter, sei das Töten mit einer 'Distanzwaffe' für Adam M. das 'einzig Vernünftige' gewesen.

Richter Miczajka schilderte in seiner Urteilsbegründung noch einmal, wie Adam M. (alias 'Theresa') nach der Tat über London nach Ghoa flüchtete und seine Auftraggeber über seine Ex-Frau (alias 'Medusa') und einen türkischen Bordellbetreiber (alias 'Rico'), der ihm übrigens mit falschen Papieren aushalf, erpresste. Letzterer zeigte Adam M. Ende Dezember 2008 bei der Polizei an. 'Rico' kassierte dafür die privat ausgelobte Belohnung von 50.000 Euro.

Adam M. gilt der Darstellung der 29. Strafkammer nach als Alleintäter. Ein möglicher Chauffeur konnte jedenfalls nicht ausgemacht werden. Ein Anfangsverdacht gegen die Hauptbelastungszeugen, wie von der Verteidigung nahegelegt, besteht nach Ansicht des Gerichts nicht. Auch wenn, wie die Verteidigung monierte, die Alibi beider Ex-Bordellbetreiber wackeln und der Wahrheitsgehalt ihrer Zeugenaussagen nach dem Wetter tendiert.

Adam M., der sich 2009 einer 'vereinfachten Auslieferung' nach Deutschland widersetzte, scheiterte mit dem Begehr, seine in Indien verbüßten 21 Monate Untersuchungshaft in einem Verhältnis von mindestens 1:3 anrechnen zu lassen. Das Gericht gestand ihm lediglich eine Anrechnung im Verhältnis von 1:2 zu. Es räumte ein, dass der Angeklagte unter 'ungemütlichen Haftbedingungen' möglichweise auch Schläge mit einem Bambusstock hat erleiden müssen. Die von Adam M. jedoch erwähnten Schilderungen von Verletzungen der Menschenrechte seien 'wenig greifbar', 'nur angedeutet' und im Konjuktiv verblieben.

Sei es Galgenhumor oder der anzunehmende Wissensvorsprung. Adam M., der sich den Pressefotografen zuvor ganzkopfvermummt präsententierte, trug während der Urteilsbegründung des Gerichts offen Amüsement und Hohn zur Schau, als wolle er sagen: "Was wisst ihr schon!". Rechtsanwältin Marianne Zagajewski ließ nach Prozessende auf dem Flur bereits wissen: "Aber natürlich wird es eine Revision geben!".

Foto:
Adam M. am 1.2.2013 vor der Urteilsverkündung.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




gitter
Anzeige
Kanzlei Luft
in eigener Sache:
Barbara Keller, Sieht so eine Mörderin aus?
Kanzlei Hoenig Ukraine Krieg, was tun ...