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Gerichtsreportagen


Mordfall Marlies K. - ein Konstrukt


von Barbara Keller

Landgericht Cottbus, 2. Strafkammer, 11.04.2013
Ein Todesfall beim Sex landen als Mordanklage vor dem Kadi. Weil ein Rechtsmediziner schludert, bleibt die Wahrheitsfindung 'Lesen aus dem Kaffeesatz'. Freispruch nach erfolgreicher Revision. Kollateralschäden auf der ganzen Linie.
Urteil! (Urteil rechtskräftig seit dem 11.04.13)
berlinkriminell.de berichtete...

"Die gerichtliche Wahrheit ist ein Konstrukt", zitierte Oberstaatsanwalt Thomas Schell in seinem Plädoyer am 12. April 2013 aus der Osterkolumne des Journalisten Christian Bommarius (Frankfurter Rundschau, 30. März 2013). der Angeklagte Veysel K. Mit den Worten "Niemand hat die Wahrheit gepachtet" schlug der Ankläger eine rhetorische Brücke zu einem eigenen, freilich, völlig beweisfreien 'Konstrukt'. Als sei der Gerichtssaal ein Meinungssymposium, als gäbe es keine Unschuldsvermutung, ein Grundprinzip des rechtsstaatlichen Strafverfahrens.

Eigentlich hatte man von Seiten der Staatsanwaltschaft heute den Antrag auf einen Freispruch des Angeklagten Veysel K. (61) erwartet. Grund dazu gab es. Der Rechtsmediziner Prof. Dr. Bernd Brinkmann hatte am 21. März 2013 einen gewaltsamen Erstickungstod ausgeräumt. "Die Anwendung eines Fremdgegenstandes halte ich für sehr unwahrscheinlich", erklärte der gynäkologische Sachverständige Prof. Dr. med. Rüdiger Rauskolb in Hinblick auf eine Verletzung der Toten. Und der psychiatrische Gutachter Dr. Jürgen Rimpel schloss eine Affekttat aus, die im Zusammenhang mit der vom Kläger behaupteten, 'beleidigten Männlichkeit' hätte stehen können.

Nichtsdestotrotz entwickelte Oberstaatsanwalt Schell heute sein durch nichts belegtes 'Konstrukt', nach dem der Angeklagte sich durch eine Bemerkung des mutmaßlichen Opfers beleidigt gefühlt und es 'bestraft' haben der Angeklagte Veysel K.könnte. Durch Ersticken und die brutale Penetration mit einem Gegenstand.

"Die Normalreaktion eines Bürgers ist, Hilfe zu rufen", warf Oberstaatsanwalt Schell dem Angeklagten vor. Sein Nachtatverhalten, sein Vertuschungsversuch, sei 'Täterverhalten'. Als ob jeder verheiratete 'Normalbürger' aus Entenhausen bei einem Seitensprung mit einer verheirateten Frau in einem Dorf (sagen wir) in Anatolien in einer vergleichbaren Situation freien Herzens, pflichtschuldig die örtlichen Behörden riefe.

Oberstaatsanwalt Schell beantragte wegen Vergewaltigung und Körperverletzung mit Todesfolge eine Freiheitsstrafe von neun Jahren. Nur am Rande erwähnte der Anklagevertreter den fatalen Umstand, dass Rechtsmediziner Dr. Christian König (damals Rechtsmedizin Potsdam) die exakte Bestimmung der Todesursache verhindert hatte, indem er einen Standardtest, den Test auf eine Embolie, damit einen möglichen Unfall unterließ.

Rechtsanwalt Jens Mader hielt es kurz. Er beantragte Freispruch für seinen Mandanten. Der Verteidiger warf Rechtsmediziner Dr. König "unprofessionelles Handeln" und Oberstaatsanwalt Schell vor, die Augen vor den Ergebnissen der Beweisaufnahme zu verschließen. Während des gesamten Verfahrens konnte Rechtsanwalt Mader auf die Unterstützung des als Berater fungierenden Privatermittlers Mario Arndt (Berlin) zurückgreifen, der als Erster auf einen möglichen Unglücksfall durch Embolie hinwies und den Experten für Erstickungstode Prof. Dr. Bernd Brinkmann ins Spiel brachte.

Das Gericht sprach den Angeklagten Veysel K. schließlich frei. "Wir können nicht feststellen, dass Herr K. den Tod von Marlies K. in strafrechtlich relevanter Weise verursachte", erklärte der vorsitzende Richter Dr. Stefan Fiedler. Die Kosten des Verfahrens, die Haftentschädigung wird nun die Landeskasse tragen.

Unterm Strich hinterließ dieses Verfahren Kollateralschäden auf der ganzen Linie. Ungewissheit, Empörung bei den Angehörigen der Toten über den Freispruch von Veysel K., den sie - d' accord gehend mit dem Anklagevertreter - noch immer für schuldig halten. Der jetzt Freigesprochene hat indessen alles verloren, ist mit Verfahrenskosten hoch verschuldet und saß anderthalb Jahre zu Unrecht in Haft. Veysel K., 2009 noch selbständiger Geschäftsmann, kehrt als armer Mann in sein Dorf in Ostanatolien zurück.

Wie sicher man sich in Brandenburg und den deutschen Landen fühlen darf, scheint ernstlich in Frage gestellt, wenn unterlassene oder schlampige Untersuchungen der Ermittlungsbehörden unbescholtene Bürger lebenslang hinter Gitter können oder Straftäter vor Verurteilung bewahren. "Brandenburg hat zwei Drittel seines Personals abgebaut. Da werden falsche Prioritäten gesetzt", kritisierte der Nebenklagevertreter Rechtsanwalt Olaf Wernicke in seinem PLädoyer.

Ein kurioser Fall aus MeckPom mit weniger weitreichenden Folgen ähnlichen Couleurs.

Fotos:
(von oben nach unten)
Bild 1: Veysel K. nach dem Freispruch. Er fühlt sich trotzdem schuldig am Tod von Marlies K. Der zurückhaltende, bislang unbescholtene Mann jubelt nicht, als das Gericht das Urteil verkündet. Später seufzt er: "Vier Jahre, das war schwer!"
Bild 2: RA Jens Mader (li.)/Privatermittler Mario Arndt (re.)



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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